-
Briefgeheimnis – Wie sollen Pflegeeltern mit (schwierigen) Briefen der leiblichen Eltern umgehen
Befugt, einen verschlossenen Brief zu öffnen, ist grundsätzlich der Adressat, der vom Absender bestimmt wird. Das gilt im Grundsatz auch, wenn der Adressat selbst noch minderjährig ist. Aber wie sollen dann Pflegeeltern mit (schwierigen) Briefen der leiblichen Eltern umgehen?
Wir wollen diese Seite verbessern!
Deshalb erfassen wir die Besuche auf unserer Website – ohne Cookies und anonymisiert! Trotzdem möchten wir Sie fragen ob das ok ist.
Klicken Sie auf „Zustimmen“ und helfen Sie uns besser zu werden. Klicken Sie auf „Ablehnen“ und lassen Sie uns im Dunkeln tappen ;-)
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.