Pflegekinder in aktuellen Zahlen
2011 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 62.000 Kinder in Vollzeitpflege außerhalb der Herkunftsfamilie und rund 65.000 im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Die meisten Pflegekinder hatten vor der Fremdunterbringung Gefährdungserlebnisse (Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung), denen mit ambulanten Hilfen nicht begegnet werden konnte;
Gründe für die Inpflegenahme ist meisten eine länger andauernde Unterversorgung oder biographische Deprivationserfahrung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Bezug auf begonnene Hilfen im Jahr 2006 gingen der Inpflegegabe in fast 70 % der Fälle von Unterbringung in Pflegefamilien und bei etwas mehr als der Hälfte der Fälle von Verwandtenpflege andere Hilfen zur Erziehung (vor allem Familienhilfe und Erziehungsbeistand) voraus.
Nach jüngsten Erhebungen leben Pflegekinder durchschnittlich schon mehr als fünf Jahre in der jetzigen Pflegefamilie. Weniger als 10 % der Kinder weisen eine sehr kurze (unter sechs Monaten) oder kurze Aufenthaltsdauer (sechs bis zwölf Monate) auf. Selbst bei beendeten Hilfen lebten annähernd zwei Drittel der Kinder mehr als ein Jahr in der Pflegefamilie, bei mehr als einem Drittel waren es drei oder mehr Jahre.
Die Mehrzahl der Kinder hielt sich ohne gerichtlichen Eingriff in das Sorgerecht der Herkunftseltern in der Pflegefamilie auf. Die Hälfte der Kinder (rd. 46 %) kam im Alter bis drei Jahre in die jetzige Pflegefamilie; bei 20 - 25 % erfolgte die Aufnahme im Alter zwischen drei und sechs Jahren oder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren. Ende 2010 war jedes vierte Pflegekind jünger als sechs Jahre. Die große Mehrzahl der Pflegekinder erfährt also die zentralen Schritte der Sozialisation in der Pflegefamilie.
Eine stabile Rückführung der Kinder in der Herkunftsfamilie kommt außerhalb der Bereitschaftspflege nur selten in Betracht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich die komplexen Mehrfachbelastungen in der Herkunftsfamilie meist nicht innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraums so weit verbessern, dass eine Beendigung der Vollzeitpflege und eine erfolgreiche Rückführung erfolgen können (§§ 33 S. 1, 37 Abs. 1 S. 4 SGB VIII). In Deutschland sind die Pflegeverhältnisse zu einem überwiegenden Prozentsatz auf Dauer angelegt, die Zahl der Rückführungen also dementsprechend niedrig. Ein erheblicher Prozentsatz an Pflegekindern lebt bereits in der zweiten Fremdplatzierung.