-
Gefahrenhinweis: Einstellung der Hilfe zur Erziehung
Will das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie gegen den Willen des Jugendamtes anordnen, kann es gefährlich werden. Regelmäßig kündigt das Jugendamt dann nämlich die Einstellung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege an. Wenn man die Pflegefamilie für ungeeignet halte, könne man kein Pflegegeld zahlen. Auch wenn das Gericht anderer Meinung sei. Das sei sonst widersprüchlich. So die Argumentation des Jugendamtes ...
Wir wollen diese Seite verbessern!
Deshalb erfassen wir die Besuche auf unserer Website – ohne Cookies und anonymisiert! Trotzdem möchten wir Sie fragen ob das ok ist.
Klicken Sie auf „Zustimmen“ und helfen Sie uns besser zu werden. Klicken Sie auf „Ablehnen“ und lassen Sie uns im Dunkeln tappen ;-)
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.