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Neulich im Amtsgericht 68
Das Kind lebte seit der Geburt, inzwischen waren es vier Jahre, in der Pflegefamilie. Man verstand sich mit der leiblichen, alleinsorgeberechtigten Mutter gut. Irgendwann beantragten Pflegeeltern und leibliche Mutter die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Pflegeeltern. Im Gerichtstermin dann die Überraschung. Der Richter teilte mit, dass er gestern mit dem leiblichen Vater telefoniert habe ...
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