Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern

| Finanzen, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Falles Anwalts- und Gerichtskosten. Eine solche Versicherung kann im Streitfall wirklich sehr hilfreich und wichtig sein. In vielen Fällen stellen Versicherungsnehmer jedoch im Schadensfall fest, dass gerade für diesen Fall kein Deckungsschutz erteilt wird. darum ist es wichtig, mit dem Versicherungsvertreter- oder Makler im Vorfeld genau abzusprechen, welche Risiken gedeckt sein sollen.

 

Grundsätzlich sind Dauerpflegekinder mit vom Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst. Dennoch sollte man den Einzug des Pflegekindes der Versicherung melden. Manche Gesellschaften verlangen oder erwarten das. Zu klären ist auch der Fall der Trennung der Pflegeeltern. Dieses sollte der Versicherung umgehend mitgeteilt werden, damit klargestellt wird, wer weiterhin vom Versicherungsschutz umfasst ist.

 

Pflegeeltern leben insbesondere mit dem Risiko, familiengerichtliche Verfahren führen zu müssen, oder an solchen beteiligt zu werden. Das kann ein Verbleibensverfahren sein, die Beteiligung in einem Sorge- oder Umgangsverfahren, das Verfahren auf Auswechslung des Vormunds oder Pflegers oder der Antrag auf Übertragung des Rechts, Anträge nach dem SGB VIII zu stellen. Alle diese Verfahren sind in den „normalen" Rechtsschutzversicherungsverträgen nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Lediglich die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung werden in Familien- oder Erbrechtsfällen übernommen. Und das auch nicht hat in jedem Fall. Denn die Frage, ob ein Verbleibensantrag gestellt werden soll oder man sich in den Sorgerechtsstreit zwischen leiblichen Eltern und Jugendamt einschalten soll, wird nicht selbstverständlich als „Versicherungsfall" anerkannt. Die Kosten, die in diesen familiengerichtlichen Verfahren für Pflegeeltern entstehen, werden daher nur von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn dieses gesondert vereinbart ist. Wobei in der Regel lediglich die höchstmöglichen Vergütungssätze der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen werden. Die meisten Anwälte verlangen aber darüber hinausgehende Honorare. Allerdings werden Pflegeeltern in aller Regel nicht an den Gerichts-, Sachverständigen oder Verfahrensbeistandskosten beteiligt. Sie müssen daher „nur" die Kosten des eigenen Anwaltes bezahlen oder über eine Rechtsschutzversicherung abdecken.

 

Verfahren, in denen die Pflegeeltern selbst etwas wollen, also beispielsweise die Auswechslung des Vormunds oder die Übertragung der Ausübung der elterlichen Sorge oder (sogar) der Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen und Übertragung auf die Pflegeeltern, ist in der Regel kein anerkannter Rechtsschutzfall. Wenn das Thema dann aber streitig wird, besteht nachträglich die Möglichkeit, doch noch Deckungsschutz zu bekommen. Daran sollte auf jeden Fall gedacht werden.

 

Pflegeeltern leben daneben mit dem Risiko, Leistungen des Jugendamtes, oftmals gerichtlich, durchzusetzen. Da Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Ansprüche der „Sorgeberechtigten" sind und Ansprüche auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für geistig oder körperlich behinderte oder nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder Ansprüche der Kinder selbst sind, können Pflegeeltern diese nur durchsetzen, wenn sie die Pflegschaft oder die Vormundschaft für das Kind haben, oder die „Sorgeberechtigten" (leibliche Eltern oder Amtsvormund / -pfleger) eine besondere Vollmacht ausgestellt haben. Ansonsten müssen die leiblichen Eltern oder muss der Amtsvormund oder Amtspfleger selbst das höhere Pflegegeld, die sozialpädagogische Pflegestelle oder die Schulassistenz einklagen. Das führt in der Regel zu kaum lösbaren Konflikten und Problemen.

 

Ist die Vertretungsbefugnis vorhanden, kann gegenüber dem Sozialamt oder dem Jugendamt der Anspruch geltend gemacht und durchgesetzt werden. Dabei übernehmen „normale" Rechtsschutzversicherungen fast nie die vorgerichtlichen Kosten solcher Verfahren. Anschließende sozialgerichtliche Verfahren wegen Ansprüchen der geistig, körperlich oder seelisch behinderten Kinder sind dagegen Bestandteil (fast) jeder Rechtsschutzversicherung. Verwaltungsgerichtliche Verfahren dagegen fast nie. Dabei sind das die Hauptverfahren, die Pflegeeltern meistens führen müssen. Wenn es nämlich um Konflikte über Leistungen direkt mit dem Jugendamt geht. Werden Zuschüsse nicht gezahlt, ist das Pflegegeld zu niedrig, wird der Altersvorsorgezuschuss nicht anerkannt oder zahlt das Jugendamt kein Pflegegeld für die Vergangenheit, muss vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Die Kosten dieser Verfahren werden nur dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn das explizit vereinbart wird. Die Standardpakete enthalten den allgemeinen „Verwaltungsrechtsschutz" nicht. Dieses sollte man unbedingt vereinbaren oder einen Tarif wählen, der diesen Bereich mit abdeckt.

 

Wichtig ist auch der Hinweis auf die Art der Inpflegenahme. Erziehungsstellen oder Übergangspflegeeltern werden in der Regel nicht als Privatpersonen, sondern als „gewerbliche" Kunden eingestuft. Da gelten ganz anderen Bedingungen. Hier sollten sich die „professionellen" Pflegefamilien keinesfalls ohne weitere Klärung als Privatrechtsschutzkunden einstufen lassen.

 

Gibt es bereits einen Rechtsschutzversicherungsvertrag und man will wechseln zu einer Versicherung, die bessere Konditionen für Pflegeeltern hat (beispielsweise die DAS/ERGO mit dem Premium-Rechtsschutz oder die Oldenburger GVO mit dem „Pflegefamilienrechtsschutz) kann das „Pflegeeltern – Paket" in der Regel bis zum Ablauf des alten Vertrages vorab gebucht werden. Wichtig ist, dass man auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achtet und notfalls einen tag doppelt versichert.

 

Es lohnt sich also für Pflegeeltern, sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau über bestehende Risken, mögliche Kosten und Versicherungsbedingungen zu informieren. Glücklicherweise haben diese Probleme inzwischen auch die Rechtsschutzversicherungen erkannt und bieten spezielle Policen für Pflegeeltern an. Im Anschluss soll eines dieser neuen Angebote genauer vorgestellt werden.