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Kein Aufwendungsersatz bei selbst beschaffter Fortbildung durch Pflegeeltern
Pflegeeltern können sich die Kosten für notwendige Fortbildungsmaßnahmen vom Jugendamt erstatten lassen. Das sollte man aber möglichst vorher beantragen. Das Verwaltungsgericht Schwerin macht eine Erstattungspflicht des Jugendamtes vom vorherigen Antrag abhängig.
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