Pflegeeltern haben es nicht leicht

| Pflegeeltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Vormundschaft

Warum nur haben es Pflegeeltern so schwer? Sie müssen sich Fragen anhören oder sind Vorwürfen ausgesetzt, die in „normalen" Verfahren kaum oder gar nicht zur Sprache kommen. Langsam aber stetig sinkt das fachliche Niveau vor Gericht und dem Jugendamt. Wir Vertreter der Interessen von Pflegekindern und deren (Pflege-)Eltern dringen kaum noch durch.

 

Beispiele gibt es genug. Die Pflegeeltern, die sich getraut haben, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wegen Alkoholschäden bei den Kindern und den traumatischen Folgen des (bewiesenen) sexuellen Missbrauchs in frühen Jahren. Der beauftragte Gutachter erhält ausdrücklich den Auftrag, zu prüfen, ob und wie die vorhandenen Verhaltensauffälligkeiten auch in der Pflegefamilie verursacht sind und ob der weitere Verbleib dort kindeswohlorientiert sei, da diese (nach drei Wechsel von Übergangspflegestelle zu Übergangspflegestelle) die ersten und einzigen sind, bei denen das Kind diese Auffälligkeiten zeige. Zudem solle der Gutachter den Gutachtenauftrag keinesfalls den Pflegeeltern zeigen. Oder die Pflegeeltern, der vor sieben Jahren das zwei Monate alte Kind bei sich aufgenommen haben und vom Richter gefragt werden, ob denn das Kind auch Mama und Papa zu ihnen sagen würden.

 

Ein gutes Beispiel für die wirklich schwierige fachliche Diskussion ist auch die Feststellung der Verfahrensbeiständin in einem Umgangsverfahren. Der Vormund hatten für ein dreijähriges Kind (die leiblichen Eltern waren gestorben) auf Umgang mit dem siebenjährigen Pflegekind geklagt. Beide Kinder hatten sich noch nie gesehen. Die Verfahrensbeiständin: „Ich habe auch eine Nichte. Als die ihre Cousine zum ersten Mal gesehen hat, waren die sofort eine Einheit. Die haben sogar dieselbe Musik gehört. Da gibt es eine Verbindung, die ist einfach da. Daher sei es hier für das siebenjährige Kind enorm wichtig, Kontakt zur Dreijährigen zu haben, da diese die Einzige sei, die die natürliche Verbindung zur „Kernfamilie" erhalten könne.

 

In einem anderen Verfahren hat der Richter, der gerade die Rückführung des seit einem Jahr in einer Adoptionspflege lebenden einjährigen Kindes angeordnet hatte, auf die Frage nach den Bindungen geäußert: „Ach, Bindungen. Damit kann man doch alles mit aushebeln. Das wird überbewertet. Kinder sind härter als sie glauben. Die gewöhnen sich schnell an die neue Situation. Als meine Tochter im Kindergarten in der Eingewöhnungszeit war, hat sie auch erst geweint. Das hat sich ganz schnell gelegt."

 

Die Beispiele sind nicht ausgedacht, sondern real erlebt. Es ist wirklich fraglich, warum sich die Beteiligten so schwer mit Pflegeeltern und Pflegekindern tun. Der Drang festzustellen, dass die Situation eigentlich nicht richtig sei und das Kind eigentlich zu den leiblichen Eltern oder Verwandten gehöre, ist übermächtig und zerrt und zieht an allen Ecken und Enden an den Kindern.

 

Vielleicht müssen wir mit dieser „Leib und Blut"-Denkweise leben und überlegen, wie man dennoch das Beste für in Pflegefamilien lebende Kinder erreicht. Diese brauchen Sicherheit, Liebe und Geborgenheit. Wenn sie dieses von einer Pflegefamilie bekommen, ist das zu schützen. Schließlich wird genau das bei leiblichen Kindern mit Vehemenz eingefordert. Die Profis bleiben aufgefordert, sich mit dieser Problematik fachlich kompetent und nicht aus eigenen Lebensmeinungen heraus zu beschäftigen.