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Verwandtenpflege – Kostenerstattung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Großeltern gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Zahlung des vollen, normalen Pflegegeldes für die Pflege der Enkelkindern auch dann haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen.
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