Mütterrente und Pflegekinder

| Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Ab Juli gibt's für ältere Mütter mehr Rente. Dann können Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit knapp 26 Euro im Osten oder gut 28 Euro im Westen rechnen. Aber wer tatsächlich Anspruch hat, ob nur Frauen etwas davon haben und ob für die Rente ein Antrag nötig ist, darüber bestehen große Unsicherheiten. Insbesondere auch in Bezug auf die Frage, ob man auch die erhöhte „Mütterrente" für die Betreuung von Pflegekindern bekommt. Grundsätzlich ja. Die erhöhte Rente wird dadurch erreicht, dass für die Betreuung der Kinder, die vor 1992 geboren wurde in deren ersten beiden Lebensjahren zusätzliche Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Dadurch erhöht sich dann die spätere Rente. Für die Betreuung der Kinder nach Vollendung des 2. Lebensjahres gibt es keine Anrechnung von zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Was insbesondere Mütter als ungerecht empfinden, die ihr Kind erst spät aufgenommen oder adoptiert haben. Ob das Kind als leibliches, adoptiertes oder Pflegekind betreut und versorgt wurde, spielt keine Rolle. Grundsätzlichen haben daher auch Pflegemütter oder Pflegeväter Anspruch auf die „Mütterrente". Entscheidend ist die Betreuung und Versorgung in den ersten beiden Lebensjahren. Aber! Der Gesetzgeber oder besser, die Behörden rechnen die zusätzlichen Kindererziehungszeiten bei derjenigen Mutter an, die das Kind im 12. Lebensmonat betreut und versorgt. Wer in diesem Moment für das Kind „zuständig" ist, bekommt für die beiden Jahre die volle Anerkennung. Ganz unabhängig davon, ob das Kind anschließend den Lebensmittelpunkt gewechselt hat. Wird ein Kind also erst im 13. Lebensmonat aus der leiblichen Familie herausgenommen und in eine Pflegefamilie vermittelt, bekommt die leibliche Mutter die volle Anerkennung von zwei Jahren zusätzliche Kindererziehungszeit – die Pflegemutter geht leer aus. Das geht natürlich nicht und wird hoffentlich kurzfristig durch die Gerichte korrigiert.