Neulich im Amtsgericht 80

| Aktuelles, Neulich im Amtsgericht

Das Kind G. lebte schon seit fünf Jahren in der Pflegefamilie. Dann meldete sich die leibliche Mutter. Erstmals. „Ich will mein Kind sehen.“
Das Jugendamt war begeistert und ordnete ab sofort zweimal wöchentlich Umgang an.

 

Die Pflegeeltern waren nicht einverstanden und stellten einen Umgangsantrag beim Gericht: „Wir beantragen, den Umgang kindeswohlorientiert zu regeln.“ Am nächsten Tag erschienen Jugendamt und leibliche Mutter in der Schule und nahmen G. in Obhut. Zum Glück war ein ausgesprochen schnelles und zackiges Amtsgericht zuständig. Schon am Nachmittag kam der vorläufige Verbleibensbeschluss, am nächsten Tag war G. wieder zu Hause.

 

Drei Tage später gab es dann Post vom Jugendamt: „Die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege wird eingestellt. Die Pflegeeltern sind ungeeignet.“ Einige Wochen später gab es dann einen Termin beim (zackigen) Amtsgericht. Die Pflegeeltern hatten beantragt, ihnen die elterliche Sorge zu übertragen, um das Jugendamt zu verpflichten, weiterhin Vollzeitpflege zu bewilligen.

 

„Warum?“, fragte die Richterin, „wurde denn die Hilfe zur Erziehung nach fünf Jahren so plötzlich eingestellt?“ Ab da wurde es „unübersichtlich“. Es könne ja ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Die Pflegeeltern seien ungeeignet, sie verweigerten den Umgang. Das habe man im Team besprochen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe habe das beschlossen, da könne man nichts machen.
Die Pflegeeltern würden die leibliche Mutter aus dem Leben des Kindes ausschließen.

 

Nach gut einer Stunde hatte die (ebenfalls zackige) Richterin die Nase voll.

„Das überzeugt alles nicht. Das Kind lebt dort schon seit fünf Jahren, es geht ihm gut. Durch den Streit um den Umgang und die traumatisierende Herausnahme wird das Jugendamt dringend als begleitende Fachbehörde gebraucht. Sozialhilfe ist kein Ersatz für Pflegegeld.“

 

Beschlossen und verkündet: „Die elterliche Sorge wird auf die Pflegeeltern übertragen.“

Reaktion von Jugendamt, leiblicher Mutter und Verfahrensbeistand: „Wir gehen in die Beschwerde.“

 

Oh Mann.