Zitat: „Während der Umgangstermine ist es der Pflegefamilie untersagt, in den Urlaub zu fahren"

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„Während der Umgangstermine ist es der Pflegefamilie untersagt in den Urlaub zu fahren". So gelesen in einem Beschluss des Amtsgerichts zum Geschwisterumgang. An dem Verfahren waren die Pflegeeltern nicht beteiligt.