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Neulich im Amtsgericht 74
Das siebenjährige Kind lebte seit kurz nach der Geburt in der Pflegefamilie. Dabei sollte es auch bleiben, darin waren sich alle einig. Jetzt ging es um Umgang. Nach vielen Versuchen und unterschiedlichen Regelungen lief der Umgang seit zwei Jahren ganz gut. Alle sechs Wochen durfte die leibliche Mutter zwei Stunden alleine mit dem Kind verbringen. Da sie eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte, wollte sie das Kind zukünftig am Freitag und nicht mehr, wie bisher, am Mittwoch sehen ...
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