#106 Wer darf über das Vermächtnis eines Pflegekindes verfügen?
Frage:
Unser 16-jähriges Pflegekind hat ein Vermächtnis erhalten – einen höheren Geldbetrag. Die leibliche Mutter hat die alleinige elterliche Sorge. Sie darf von dem Geld nichts wissen, sonst wäre es vermutlich schnell weg. Was können wir tun?
Antwort:
Sobald das Geld in den Händen Ihrer Pflegetochter ist, hat die Mutter Zugriff darauf. Aber: Der Anspruch auf Auszahlung eines Vermächtnisses muss innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis geltend gemacht werden.