Neulich im Amtsgericht 83

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Da saßen sie wieder zusammen: Richterin, leibliche Eltern, Pflegeeltern, Verfahrensbeistand und Jugendamt.

Die leiblichen Eltern hatten einen Antrag auf mehr Umgang gestellt – mit dem Ziel, eine Rückführung des Kindes vorzubereiten.

Die Richterin war erstaunt. Erst drei Monate zuvor hatte man gemeinsam über den Umgang gesprochen. Damals hatten die leiblichen Eltern zu Protokoll erklärt, mit dem Aufenthalt des Kindes bei den Pflegeeltern einverstanden zu sein.

 

Was also sollte der neue Antrag?

Die leiblichen Eltern schwiegen. Ihr Anwalt ergriff das Wort. Er sprach vom „natürlichen Recht der richtigen Eltern“, vom Bundesverfassungsgericht und davon, dass immer an einer Rückführung gearbeitet werden müsse.

Dann meldete sich der Verfahrensbeistand zu Wort: „Sie haben mir doch letzte Woche im persönlichen Gespräch gesagt, Sie wollen keine Rückführung. Daher verstehe ich Ihren Antrag nicht.“

Der leibliche Vater wurde laut. Das sei schließlich immer noch sein Kind, er wolle es bei sich haben.

„Aber Sie haben mir doch gerade noch genau das Gegenteil gesagt. Was soll ich denn glauben?“

Die leiblichen Eltern schwiegen. Der Anwalt forderte ein Umgangsgutachten.

Dann wurde die Mitarbeiterin des Jugendamtes deutlich: So könne es nicht weitergehen. Das fünfjährige Kind lebe seit über vier Jahren in der Pflegefamilie, entwickle sich gut und habe dort eine sichere Bindung aufgebaut. Eine Rückführung sei ausgeschlossen.

 

Die leiblichen Eltern hätten trotz vieler Versprechen nichts an ihren Erziehungsdefiziten verändert. Inzwischen seien auch die beiden anderen Kinder in Obhut genommen worden.

Wieder schwiegen die leiblichen Eltern. Der Anwalt bat um eine Unterbrechung.

 

Danach wiederholte er seine Argumentation: das „natürliche Recht der richtigen Eltern“, das Bundesverfassungsgericht und die Notwendigkeit, immer an einer Rückführung zu arbeiten. Er forderte erneut ein Umgangsgutachten.

Schließlich ergriff die Richterin das Wort: „Sie bekommen Ihr Gutachten. Aber es wird ein Sorgerechtsgutachten.“

 

Das Kind brauche endlich Sicherheit. Da auf das Wort der leiblichen Eltern kein Verlass sei, müsse ein Gutachter entscheiden, wie es weitergeht.

 

Ende der Verhandlung.