Zitat des Richters: „Sie können doch nicht einfach das Kind rausnehmen”

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Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme angekündigt. Begründung: Man sei von einem anderen Jugendamt informiert worden, dass die Pflegeeltern unangemessene Erziehungsmethoden anwenden, mehrere Kindeswohlgefährdungsmitteilungen vorliegen und man die Pflegefamilie wegen der schwierigen Zusammenarbeit nicht mehr belegen würden.

 

Die Pflegeeltern waren fassungslos, als man ihnen im Gerichtstermin erstmalig dieses Schreiben des anderen Jugendamtes vorlegte. Das würde alles nicht stimmen. Der Richter war auch fassungslos. Wenn ein anderes Jugendamt sowas schreibe, könne man doch nicht einfach so mal eben das Kind herausnehmen. Das müsse doch überprüft werden. Die Pflegeeltern müssten befragt werden. So gehe das nicht.
Inobhutnahme abgelehnt.