#101 Sind Pflegeeltern Dienstleister?

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Frage:

Das Jugendamt sagt, wir seien Dienstleister und haben keine Rechte am Kind. Stimmt das?

 

Antwort:

Nein. Im Verhältnis zum Jugendamt haben Sie in der Tat ein „Dienstverhältnis“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Im Verhältnis zum Kind sind Sie aber „soziale Eltern“, die auch den Schutz des Grundgesetzes (Recht auf Schutz der Familie) genießen. Darum haben Sie die Alltagsvollmacht für ihr Kind, dürfen beim Umgang mitbestimmen, sind im gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und werden bei der Frage bevorzugt, wer statt der leiblichen Eltern die elterlich Sorge ausübt. Dieses Recht als „soziale Familie“ muss auch das Jugendamt beachten, lassen Sie sich da also nicht kleiner machen, als Sie sind.