Verreisen mit staatenlosen Pflegekind

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Sie dürfen mit ihren (Pflege-) Kindern verreisen. Keine Frage. Auch ins Ausland. Bei gefährlichen oder langen Reisen muss der Sorgeberechtigte zustimmen. Sonst können Sie selbst entscheiden, wann und wo es hingehen soll. Hat ihr Kind eine ausländische oder gar keine Staatsangehörigkeit wird es kompliziert. Dann kann es schon mal eine Visumspflicht für Holland oder Dänemark geben oder man kommt mangels irgendeinen Ausweises schlicht nicht über die Grenze. Darum sollte man sich unbedingt vorher kümmern.

 

Empfehlenswert ist es, eine „Reiseerlaubnis“ vom Sorgeberechtigten dabei zu haben, wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat. Sonst kann es Probleme an der Grenze geben. Erlaubt werden muss die Reise nicht, nur bestätigt werden, dass der Sorgeberechtigte einverstanden ist und keine Entführungsgefahr besteht. Es gibt bei staatenlosen Kindern die Möglichkeit, einen Reiseausweis für (staatenlose) Ausländer zu beantragen. Damit man überhaupt verreisen kann. Ein solcher Ausweis ist ein deutscher Passersatz, den man als (staatenloser) Ausländer bekommt, wenn man gar keine Staatsangehörigkeit hat und eine solche auch nicht kurzfristig erlangen kann.

 

Das ist oft bei Kindern der Fall, die hier geboren werden, aber von ihren leiblichen Eltern nicht im Heimatland gemeldet werden. Die Ausstellung steht im Ermessen der Ausländerbehörde. Diese soll Missbrauch verhindern und, um andere Staaten nicht zu verärgern, nur zögerlich solche Ausweise ausstellen.