#99 Darf unser Vormund krankheitsbedingt ständig vertreten werden?
Frage:
Unser Vormund ist dauerkrank. Er wird immer von irgendjemand aus dem Jugendamt vertreten. Mal vom ASD, mal vom PKD. Auch der Abteilungsleiter ist schon mal als Vertreter des Vormunds mit beim Gericht gewesen. Ist das korrekt?
Antwort:
Nein. Die Vormundschaft beim Jugendamt wird und muss von einer namentlich benannten Person ausgeübt werden. Diese kann in Einzelfällen oder für eine begrenzte Zeit jemand anderes als Vertreter bestellen.
Bei längerer Abwesenheit muss der Jugendamtsleiter eine andere Person bestimmen. Der (Amts-) Vormund ist „sorgeberechtigt“. Er handelt rein im Interesses des Kindes. Auch wenn sein eigenes Jugendamt anderer Meinung ist. Oft haben die (Amts-) Vormünder gleichzeitig noch andere Aufgaben im JA, arbeiten im ASD oder PKD (halbtags) mit. In dieser Tätigkeit sind sie dann (austauschbare) Mitarbeiter des Jugendamtes, denen der Leiter Weisungen erteilen darf. Das gilt dann, wenn sie als Vormund arbeiten nicht. Darum kann der Vormund nicht mal ebenso vertreten werden. Schon gar nicht durch weisungsbefugte Mitarbeiter des ASD oder PKD.