Gefahrenhinweis: Sorgerechtsverfahren versäumt
In Sorgerechtsverfahren kann auch über den Umgang entschieden werden. Wollen leibliche Eltern das Kind zurück oder überprüft das Gericht (regelmäßig), ob der Sorgerechtsentzug noch bestehen bleiben muss, können sich Pflegeeltern an einem solchen Sorgerechtsverfahren beteiligen lassen. Mit allen Rechten und Pflichten.
Viele Pflegeeltern machen das aber nicht. Aus Angst. Aus Kostengründen. Weil das Jugendamt davon abrät. Weil alles so gut läuft. Weil man sich mit den leiblichen Eltern gut versteht. Warum auch immer. Das ist gefährlich. Denn Sorgerechtsverfahren haben eine ganz eigene Dynamik. Es kann alles gut gehen. Der Sorgerechtsentzug bleibt bestehen. Das Kind und Dauerpflege bleiben.
Es kann aber auch dazu führen, dass die Beteiligten plötzlich (ohne die Pflegeeltern) den Umgang neu regeln. Das ist möglich und passiert häufig. Wenn man sowieso gerade so nett beieinander sitzt und die leiblichen Eltern, oft unterstützt vom Jugendamt, schon länger „mehr“ Umgang (vor allem unbegleitet und mit Übernachtung oder über das Wochenende) haben wollen. Dann regelt man doch schnell gleich mit ab. Und am nächsten Tag wird den Pflegeeltern dann die neue rechtskräftige Umgangsregelung präsentiert.
Wenn Erwachsene am runden Tisch des Familiengerichts sitzen und über ihr (Pflege-) Kind sprechen, gehören Sie mit zur Runde. Zwingend. Es geht schließlich um ihr Kind.