Neulich im Amtsgericht 63

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Das 5-jährige Kind lebte seit vier Jahren in der Pflegefamilie. Hintergrund war Vernachlässigung. Eine Mutter-Kind-Einrichtung direkt nach der Geburt musste abgebrochen werden, danach folgten zwei Bereitschaftspflegefamilien. Jetzt war alles gut. Das Kind entwickelte sich prächtig. Umgang fand regelmäßig alle acht Wochen für 1,5 Stunden in Begleitung von Pflegemutter und Fachkraft im Jugendamt statt. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilie, Jugendamt und leiblicher Mutter war gut.

 

Dann tauchte die leibliche Mutter plötzlich mit neuer (Lebens-) Partnerin auf und beantragte beim Familiengericht Umgang. Alle zwei Wochen unbegleitet mit Übernachtung. Es kam zum Termin.

Das Jugendamt beschrieb noch einmal ausführlich die Lebensgeschichte des Kindes, berichtete von der Unzuverlässigkeit der leiblichen Mutter in der Anfangszeit und erläuterte wie wichtig die Anwesenheit der Pflegemutter bei den Kontakten sei. Ein Rhythmus von acht Wochen sei ausreichend und führe dazu, dass das Kind die Kontakte genieße, sich sicher und zuhause in der Pflegefamilie fühle und so nach und nach die Beziehung zur leiblichen Mutter immer besser werde. Die Richterin hörte aufmerksam zu.

 

Nachdem die Verfahrensbeiständin und die Pflegemutter dem Jugendamt zugestimmt hatten und die leibliche Mutter samt Anwalt schwiegen, ergriff sie das Wort. Sie finde mehr Umgang besser. Alle acht Wochen sei viel zu wenig. So könne ja keine Bindung zwischen Mutter und Kind entstehen. Die Mutter habe immer gut mitgearbeitet, da müsse sie auch mehr Umgang haben. Auf den Einwand, das Jugendamt habe doch gerade nachvollziehbar und fachlich die bestehende Regelung begründet, winkte die Richterin ab. Sie habe selbst Kinder, sie finde acht Wochen zu wenig. Da die leibliche Mutter anschließend mitteilte, sie sei jetzt für acht Wochen auf Kur und müsse danach Ihren kranken Vater in Serbien besuchen, einigte man sich auf den nächsten Umgang in zehn Wochen, einen weiteren Umgang sechs Wochen danach plus anschließender weiterer Gerichtsverhandlung. Dann muss es aber einen engeren Takt geben rief die Richterin und beendet den Termin.