Gefahrenhinweis: Vormundschaft zu spät beantragt
Viele Pflegeeltern beantragen viel zu spät die Vormundschaft. Nach dem Motto: es läuft alles so gut, wir verstehen uns prima, alles ist easy. Das ist gefährlich. Ist das Sorgerecht ganz (Vormundschaft) oder teilweise (Pflegschaft) entzogen, kann beim Amtsgericht beim Rechtspfleger die Übertragung der Vormundschaft/Pflegschaft auf die sozialen Eltern beantragt werden. Der Vorteil: Man ist voll sorgeberechtigt, allein entscheidungsbefugt und „gleichberechtigt“.
Kommt es aber zu Konflikten oder Problemen, scheitert ein solcher Antrag in der Regel. Und solche Konflikte/Probleme können sehr schnell entstehen: Krankheit eines Elternteils, Wechsel des Vormunds, neuer Sachbearbeiter im Jugendamt, negative Einzelentscheidung des Vormunds, aufflammende Konflikte mit den leiblichen Eltern, „Ausbrüche“ des Kindes, Beziehungsproblem etc.
Stellt man in einer solchen Situation den Antrag, die Vormundschaft/Pflegschaft zu übertragen, wird man in der Regel abgewiesen. Nach dem Motto Abwarten, schauen wir erstmal, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Darum der Tipp: Beantragen Sie die Übertragung der Vormundschaft/Pflegschaft in „Friedenszeiten“. Dann haben Sie die besten Chancen. Jugendamt und Vormundschaft unterstützen Sie, niemand sieht Probleme. Haben Sie die Vormundschaft/Pflegschaft erst einmal, obwohl alles so gut läuft, sind Sie für die Krise, und die nächste Krise kommt bestimmt, (viel) besser gerüstet!