Neulich im Amtsgericht 58
Das Kind lebte seit einem Jahr bei den Pflegeeltern. Direkt nach der Geburt, noch aus dem Krankenhaus heraus nahmen die neuen Eltern das Kind in Empfang. Ob es bleiben konnte, war unklar. Das wussten alle. Ein Gerichtsverfahren lief. Ein Gutachten war dort eingeholt worden. Die Empfehlung: Mehr Umgang, Therapien der Eltern, regelmäßige Berichte, dann könne das Kind in einem Jahr zurückgeführt werden. Jetzt, ein Jahr später, traf man sich wieder. Die gemeinsam sorgeberechtigten leiblichen Eltern hatten sich inzwischen getrennt und waren total zerstritten. Eine Therapie hat niemand gemacht. Umgänge fanden sehr unregelmäßig statt.
Die Mutter zog im Termin ihren Herausgabeantrag zurück. Dem Kind gehe es in der Pflegefamilie gut, dort solle es bleiben. Der Vater beharrte auf seinem Wunsch, mit dem Kind zusammenzuleben. Jugendamt, Verfahrensbeistand und leibliche Mutter waren sich einig. Die Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht, das Kind bleibt da, wo es ist. Die Richterin schwankte. Das OLG, das Bundesverfassungsreicht, die Rechte der leiblichen Eltern. Ich weiß nicht. Also wurde der Gutachter von damals nochmal angehört. Der war dann allerdings knallhart. Es reiche. Der Vater ist komplett erziehungsungeeignet. Er habe ausreichend Zeit gehabt, an sich zu arbeiten. Er sei total uneinsichtig und sehe seinen Anteil an der Situation gar nicht. Das Kind müsse unbedingt in der Pflegefamilie bleiben, das Sorgerecht sollte beiden Eltern entzogen werden. Jetzt brauchen Kind und Pflegefamilie Sicherheit. Alles andere sei sekundär.
So geschah es dann auch. Das Gericht setzte einen Vormund ein. In die Beschwerde zum OLG ging der Vater nicht.