Zitat: „Der leibliche Vater bleibt ein Leben lang"

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Im Verfahren wollte der leibliche Vater Umgang. Das Kind lebte seit der Geburt vor sieben Jahren in der Pflegefamilie. Erst jetzt meldete sich der leibliche Vater erstmalig.

 

Zu seinem Antrag führte der Sachverständige im Termin aus:

„Jedes Kind braucht einen Felsen in der Brandung. Das ist immer der leibliche Vater. Der ist immer da, steht dem Kind ein Leben lang zur Verfügung. Der soziale Vater kann jederzeit gehen, der leibliche Vater nicht. Darum muss das Kind, schon um im Notfall einen festen Halt im Leben zu haben, so viel Umgang wie möglich mit einem leiblichen Vater haben, der sich, wie hier, offenbar für sein Kind interessiert. Sonst hätte er ja keinen Umgangsantrag gestellt“. 

 

Zum Glück wechselte das OLG den Gutachter aus. Wegen „offenbarer Unsachlichkeit“.