Neulich im Amtsgericht 54
Das fünfjährige Kind lebte erst seit vier Monaten in der neuen Pflegefamilie. Zuvor hatte es nach der Inobhutnahme erst in einer Notaufnahme, dann in zwei verschiedenen Bereitschaftspflegefamilien und anschließend in einer (ersten) Dauerpflegefamilie gelebt. Dort musst die Maßnahme aber abgebrochen werden. Warum auch immer. Nun also endlich eine dauerhafte Lebensperspektive. Im Hilfeplan wurde festgelegt, dass das Kind dort langfristig bleiben solle. Mit Zustimmung von Jugendamt, Familienhilfe und leiblicher Mutter.
Nach vier Monaten dann die Wende: Herausnahme in zehn Tagen. Überführung in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Warum auch immer. Entsetzen. Sofortiger (Eil-) Verbleibensantrag. Beantragt wurde der vorläufige Verbleib bis zum Abschluss des Hauptverfahrens, hilfsweise bis zum Anhörungstermin beim Gericht. Der Richter teilte telefonisch noch am selben Tag mit, dass er einen entsprechenden Beschluss machen werde, Anhörung beim Gericht sei in acht Tagen.
24 Stunden später die Überraschung: Der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Wenn die Maßnahme in der Mutter-Kind-Einrichtung nicht sofort beginne, sei der Platz dort weg. Schon am nächsten Tag wurde das Kind abgeholt. Die Familienhelferin erklärte später die Hintergründe: Der Richter war beeindruckt von den Argumenten des Jugendamtes und hatte, genau wie die Verfahrensbeiständin bereits negative Erfahrungen in einem anderen Verfahren mit der Pflegemutter gemacht. Außerdem habe das Jugendamt glaubhaft versichert, dass die Zusammenarbeit mit der Pflegemutter „schwierig“ sei.
Empörter Anruf beim Richter: Man habe doch wenigstens die Chance zur „Gegenrede“ in einem Anhörungstermin verdient. Soi wie hier das Jugendamt vorgehe, mit dem Segen des Gerichts, gäbe es ja gar keinen Schutz von Pflegekindern. Sie seien so den Launen von Sachbearbeitern, leiblichen Eltern und Verfahrensbeiständen ausgesetzt. Antwort des Richters: Tja. Man könne ja im Anhörungstermin seine Argumente vorbringen. Wenn sie gut seien, könne man ja immer noch überlegen, das Kind zurückzuführen.
Tja. Leider zu spät. Alle Anträge wurden zurückgenommen. Das Kind wird sich niemals wieder in dieser Familie sicher fühlen. Das wars mit der „dauerhaften Lebensperspektive“.