Rechtliches: Abschaffung der Kostenheranziehung

| Aktuelles, Rechtliches

Der Gesetzgeber hat die Kostenheranziehung von jungen Menschen (alle Menschen unter 27 Jahre) und ihrer Ehe- oder Lebenspartner im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft. Das betrifft alle in Einrichtungen oder in Pflegefamilien lebende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Diese haben nun die Möglichkeit, vollständig zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen verfügen zu können. Dieses wird nicht mehr durch das Jugendamt einbehalten.

 

Zusätzlich profitieren junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. Dieses wird zukünftig teilweise (aktuell in Höhe von € 126,00) nicht mehr angerechnet. Diese Neuregelung ist wichtig. Nur so können junge Menschen, die in der Jugendhilfe aufwachsen, einen angemessenen Umgang mit Geld lernen. Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, war die Kostenheranziehung bisher eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung. Der Frust, das selbst-verdiente Geld dem Jugendamt zur Bezahlung der sozialen Eltern oder Bezugsbetreuer/innen zu geben, war stets sehr groß.