#84 Verfahrensbeiständin meldet sich nicht.
Sollen wir den Kontakt aufnehmen?

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Frage:

Unser Kind wurde in Obhut genommen. Wir haben einen Antrag auf Verbleib gestellt. Die Verfahrensbeiständin hat inzwischen mit dem Kind, den leiblichen Eltern und dem Jugendamt gesprochen. Bei uns hat sie sich nicht gemeldet. Sollen wir selbst anrufen oder lieber nichts tun?

 

Antwort:

Es ist unprofessionell die sozialen Eltern, zumal Sie Antragsteller sind, nicht zu befragen. Leider kommt das bei Verfahrensbeiständen immer wieder vor. Viele meinen das Thema ginge nur Jugendamt und die „richtigen“ Eltern etwas an, Pflegeeltern werden oft als Dienstleister ohne Mitspracherecht gesehen. 


Ich würde freundlich, aber bestimmt und offensiv um ein Gespräch „bitten“. Im Zweifel sollten Sie beim zuständigen Richter anrufen und um Vermittlung bitten. Stellt die Verfahrensbeiständin weiter auf stur und verweigert sich einem Gespräch, empfehle ich einen Brief an sie.
Darin sollten Sie, möglichst ohne eigene Wertungen, das aktuelle Leben des Kindes und seinen bisherigen Werdegang beschreiben. Auch hilft es, die Einbindung des Kindes in ihre Gesamtfamilie und seine Bindungen zu anderen Kindern der Familie anschaulich zu schildern.