Falsch & Richtig aufgeklärt - wer darf eigentlich einen Verbleibensantrag stellen?

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Falsch:

Nur vom Jugendamt anerkannte Pflegeeltern können einen Verbleibensantrag stellen.

 

Richtig:

Alle Menschen, die über einen längeren Zeitraum ein nicht leibliches Kind über Tag und Nacht in „Familienpflege“ betreut haben, können einen Verbleibensantrag stellen. Ganz egal, ob eine Vollzeitpflegestelle eingerichtet ist, ob das Kind in einer Erziehungsstelle lebt oder ohne Kenntnis des Jugendamtes schon seit Jahren beide er Oma lebt.