„Tragisch" - Zitat des Jugendamtes

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Das Amtsgericht hatte den Verbleibensantrag zurückgewiesen. Dabei stellte es fest, dass das Jugendamt offenbar den Pflegeeltern vor vier Jahren, kurz nach der Geburt das Kind mit den Worten übergeben habe: „Wir wünschen Ihnen und Ihrem neuen Familienmitglied alles Gute". Das habe „tragischerweise" dazu geführt, dass die Pflegeeltern gedacht haben, es sei jetzt ihr Kind. Dadurch seien Bindungen entstanden und durch den Wechsel zurück zu den leiblichen Eltern käme es nun zu „Irritationen" beim Kind.