Neulich im Amtsgericht 35

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Das Pflegekind lebte seit zehn Jahren bei den Pflegeeltern. Die Pflegeeltern beantragten den Entzug der elterlichen Sorge der leiblichen Eltern und Übertragung auf sie. Die Verfahrensbeiständin war sehr dafür. Die leiblichen Eltern schlugen vor, die elterliche Sorge nicht zu entziehen, sondern freiwillig auf die Pflegeeltern zu übertragen. Damit sei man einverstanden. Damit war das Jugendamt gar nicht einverstanden. Dadurch würden die Pflegeeltern eine hervorgehobene Stellung bekommen, sie seien dann Leistungserbringer und Leistungsberechtigter in einer Person, es gäbe dann niemand mehr, der das Kind im Notfall vor den Pflegeeltern schütze.

 

Ein Wort gab das Andere. Das Jugendamt zog sogar noch eine zwei Jahre alte Mail eines ehemaligen Lehrers des Kindes aus der Tasche, in dem dieser davon berichtete, dass das Kind sich bei ihm über die strenge Pflegemutter beschwert habe. Hier bestehe die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung. Der Richter versuchte zu vermitteln und schlug schließlich vor, dass die leiblichen Eltern eine umfassende Vollmacht ausstellen. Nach vielen harschen Worten der Ablehnung stimmte das Jugendamt schließlich zähneknirschend zu. Aber nur unter der Bedingung, dass die gesamte Kommunikation und alle Rechte aus dem Kinder- und Jugendhilferecht bei den leiblichen Eltern verbleiben würden. Allgemeines Kopfschütteln, die Pflegeeltern stimmten um des Lieben Friedens Willen zu. Der Richter wirkte irritiert: "Was die Jugendämter bloß immer für eine Angst vor Pflegeeltern haben?".