#69 Verbleibensantrag stellen

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Frage:

Wir sind Bereitschaftspflegeeltern. Unser Kind lebt seit vier Jahren, seit der Geburt bei uns. Dürfen wir auch einen Verbleibensantrag stellen?

 

Antwort:

 

Die Möglichkeit, einen Verbleibensantrag zu stellen haben alle Personen, bei denen ein nicht leibliches Kind über einen längeren Zeitraum (aus Sicht des Kindes) als Familienmitglied über Tag und Nacht lebt (Familienpflege). Wird dem Verbleibensantrag stattgegeben, wird das Recht der sorgeberechtigten (leiblichen Eltern) geblockt, die Herausgabe das Kind aus dieser Familie zu verlangen. Sonst gehört zum Sorgerecht auch das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedermann zu verlangen und gerichtlich (mit Gerichtsvollzieher) durchzusetzen. Durch die Verbleibensansordnung wird das Kind also vor der Herausnahme geschützt. In welchem Rechtsverhältnis die „Pflegeeltern" dabei zum Jugendamt stehen ist völlig unerheblich. Ob Dauerpflege, Bereitschaftspflege, Verwandtenpflege oder Inobhutnahme. Entscheidend ist der längere Zeitraum, in dem die (Pflege-) Eltern mit dem Kind familiär zusammenleben. Auch Großmütter oder Tanten, die gar nichts mit dem Jugendamt zu tun haben, könnten einen Verbleibensantrag stellen. Sogar Inhaber von Erziehungsstellen haben dieses Recht. Man muss sich vor Gericht dann nur immer mit dem Einwand (fachlich) herumschlagen, als Bereitschaftspflege- oder Inobhutnahmepersonen sei man verpflichtet, keine Bindungen einzugehen und müsse stets damit rechnen, dass das Kind herausgenommen wird. Das ist natürlich (fachlicher) Blödsinn und juristisch falsch. Leider können Jugendämter es regelmäßig so gar nicht akzeptieren, dass soziale Eltern überhaupt irgendwelche Rechte haben. Schon gar nicht dürfen sie sich „Pflegeeltern" nennen, wenn es gar keine Vollzeitpflegestelle gibt. Dem muss man fachlich begegnen und versuchen das Gericht zu erreichen. Was auch nicht immer ganz leicht ist, da Verbleibens- und Pflegekinder Verfahren Exoten beiden Familiengerichten sind und im Zweifel die Richter und Richterinnen nur selten mit dieser Thematik zu tun haben.