Neulich im Amtsgericht 30

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Neulich im Amtsgericht.

 

Die Kinder (6+5) lebten seit 2,5 Jahren bei den Pflegeeltern. Im Rahmen einer Bereitschaftspflegefamilie! Die Pflegeeltern haben immer wieder gedrängt, es müsse eine Anschlussmaßnahme gefunden werden, die Kinder brauchen eine Perspektive, die Übergangslösung dauere schon viel zu lange. Das Jugendamt hat immer wieder vertröstet. Die Mutter sei noch nicht soweit, man finde keine Pflegefamilie, das Gerichtsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Dann, eines Tages klingelte das Jugendamt an der Haustür und verlangte die Herausgabe der Kinder. Diese würden jetzt in eine Einrichtung gebracht. Dann seher man weiter. Die Bereitschaftspflege sei zu teuer, die Maßnahme müsse beendet werden. Die Pflegeeltern stellten noch am selben Nachmittag einen Verbleibensantrag beim Amtsgericht. Die Kinder sollen bis zur dauerhaften Anschlussmaßnahme bei ihnen bleiben. Ein Wechsel sei ihnen nicht zumutbar, die Herausgabe käme überraschend, es gehe den Kindern bei ihnen gut. Das Jugendamt rief am nächsten Vormittag den Richter an und fragte, ob man die Kinder herausverlangen dürfe. Der Richter nickte. Die Mutter habe das Sorgerecht, sie könne natürlich die Herausgabe der Kinder verlangen. Das könne er nicht verhindern, dem Verbleibensantrag dürfe er bei dieser Sachlage gar nicht zustimmen. Eine Stunde später holte das Jugendsamt mit Hilfe der Polizei die Kinder ab. Der Vertrag mit den Bereitschaftspflegeeltern wurde gekündigt, die Pflegefamilie aus der Liste geeigneter Pflegefamilien gestrichen. Das wars. Schade, dass der Richter nicht vorher in das BGB geschaut hat. Dort steht nämlich, dass er die Herausnahme von Pflegekindern durch die Sorgeberechtigten „zur Unzeit" verbieten und eine Herausnahme, wenn überhaupt, nur mit einem gerichtlichen Herausgabebeschluss erlaubt ist. Die Kinde haben die Pflegeeltern nie wieder gesehen.