„Nachfragen zum Hilfeplan werten wir als Widerstand." – Zitat Jugendamt

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Frage der Pflegeeltern an das Jugendamt:

 

Wir haben eine Nachfrage zu Punkt 6 des letzten Hilfeplans. Dort ist von Vorgaben des Hilfeplans die Rede. Ist damit dasselbe gemeint wie die Ziele des Hilfeplans? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen.

 

Antwort des Jugendamtes:

 
Wir gehen davon aus, dass Sie als Pflegeeltern, die für ihre Dienste bezahlt werden, in der Lage sind, Hilfepläne selbst und ohne Nachfragen zu verstehen. Wir erwarten, das Sie die Hilfepläne umsetzen. Nachfragen und Verzögerungen werten wir als grundsätzlichen Widerstand. Das entspricht nicht der von Pflegeeltern geforderten Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Sollten Sie Ihre Beschwerde aufrecht erhalten, wenden Sie sich bitte an die Amtsleitung.