#58 Zwischenbericht aushändigen

| Aktuell, Allgemein, Fragen und Antworten

Frage:


Darf die Therapeutin unseres (Pflege-) Kindes uns ihren Zwischenbericht aushändigen? Oder braucht sie dafür die Erlaubnis vom Amtsvormund?

 

Antwort:


Grundsätzlich halte ich es für absolut notwendig, dass diejenigen, die tagtäglich mit dem Kind zu tun haben und als Familie zusammenleben, solche Berichte bekommen und kennen. Wie soll man mit dem Kind „arbeiten", wenn einem so wichtige Berichte vorenthalten werden? Darum ist es wichtig, dass Sie den Bericht kennen, unabhängig davon, ob sie ihn tatsächlich haben dürfen. Denn das ist immer wieder ein schwieriges Thema. Meistens wird mit Datenschutz argumentiert und dem „guten Verhältnis zu den leiblichen Eltern", wenn solche Berichte vom Amtsvormund nicht herausgerückt werden. Wobei es sicher Zufall ist, dass eher solche Berichte zurückbehalten werden, die dem Jugendamt nicht in den Kram passen. Sind Sie direkt in die Therapie mit einbezogen, darf die Therapeutin Ihnen den Bericht, geschwärzt um Inhalte, die nur das Kind betreffen, aushändigen. Ist ein Gerichtsverfahren anhängig kann das Gericht (auf ihren Vorschlag) oder die Verfahrensbeiständin den Bericht anfordern. Bei denen gilt zwar auch der Datenschutz, wird aber nicht so streng ausgelegt. Eine gute Möglichkeit ist es auch, den eigenen Kinderarzt, Ergotherapeuten oder Psychologen zu bitten, sich den Bericht „unter Kollegen" auszuhändigen. Schließlich muss er/sie alles über „sein/ihr" Kind wissen. Im kollegialen Austausch gelten ganz andere (aufgeweichte) Datenschutzbestimmungen. Ob und in welcher Form oder Umfang Ihnen der Bericht dann zur Verfügung gestellt wird, ist dann eine ganz andere Frage. Dann ist der Bericht zumindest schon einmal beim Kind angekommen.