FAS – Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts

| Kommentar, Gerichtsurteil

Ein Kommentar:

 

Das aktuelle Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts, zum Thema FAS ist einen Kommentar wert. Denn das Urteil ist nicht gut. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf eine Opferrente nur besteht, wenn die Mutter durch erheblichen Alkoholkonsum bewusst und gewollt den Abbruch der Schwangerschaft erzwingen wollte. Wenn man einfach nur in der Schwangerschaft mal ein Gläschen Rotwein trinke, sei das keine Straftat. Die Richter wiesen damit die Klage einer Jugendlichen ab. Sie ist von Geburt an schwerbehindert. Ursache war unstreitig der Alkoholkonsum der Mutter. Die Jugendliche forderte eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das wurde jetzt abgelehnt. In diesem Fall hatte die Mutter bereits zwei Kinder mit FAS geboren. Sie wusste also ganz genau, was Alkohol in der Schwangerschaft anrichtet. Dennoch hat sie weitergetrunken. Viel, schnell und regelmäßig. Zusammen mit dem Vater. Ergebnis: Ein mehrfach schwer behindertes Kind. Dennoch gebe es keine Rente, sagen die oberen Sozialrichter. Alkohol sei nun einmal eine Gesell-schaftsdroge. Wer Schaden nehme, z.B durch den Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft, sei zwar ein Opfer, aber kein so-genanntes Sonderopfer, das den Schutz der Gesellschaft durch eine Opferrente brauche. Das überzeugt nicht. Das ist nicht schlüssig. Das empört. Denn das ungeborene Kind ist wehrlos. Es ist hilflos. Es ist abhängig vom Verhalten, vom Leben der leiblichen Mutter. Es muss sich darauf verlassen, dass diese nichts tut, was das Leben und die Gesundheit des schutzlosen Kindes gefährdet. Hier hat die leibliche Mutter ganz genau gewusst, was Alkohol in der Schwangerschaft anrichten kann. Egal. Keine Chance. Interessierte sie nicht. Sie hat fortlaufend bewusst und gewollt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich Eintretende (Behinderung, FAS, Krankheit, seelische Not) in Kauf genommen. Sie wollte vielleicht nicht den Tod des Kindes, aber sie hat ihre Sucht vorgezogen und damit billigend die Behinderung des Kindes in Kauf genommen. Das muss zwingend zu einer Opferrente führen. Alles andere wäre schlicht nicht nach-vollziehbar. Denn die Gesellschaft hat ja ihren eigenen Anteil an der Misere: Sie lässt Alkohol als „Gesellschafts-problem" zu - ist okay. Macht doch jeder. Ja. Aber werdenden Müttern ist es zu verbieten. Da ist die Gesellschaft gefordert. Trotz der anerkannten und be-lächelten Lust auf Rotwein am Abend, Sekt zum Brunch oder Brandy gegen die Einsamkeit, ist Alkoholkonsum von werdenden Müttern zu verbieten, zu verhindern, nicht zuzulassen. Auch werdende, psychisch kranke, seelisch verlassene oder alkohol- und/oder drogen-süchtige Mütter sind davon abzuhalten. Kriegt die Gesellschaft das mit ihrer „Gesellschaftsdroge" nicht hin, muss sie wenigstens den armen, unschuldigen und geschädigten Kindern eine Entschädigung zahlen. Wenigstens das