#35 Wenn die leiblichen Eltern das Pflegekind zurückwollen

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Frage:

 

Die leiblichen Eltern haben im letzten Hilfeplangespräch gesagt, sie wollen ihr Kind zurück. Muss ich jetzt einen Verbleibensantrag stellen?

 

Antwort:

 

Das kommt darauf an. Ein Verbleibensantrag setzt voraus, dass das Kind schon längere Zeit bei Ihnen lebt und dass sie Sorgeberechtigten ernsthaft die Herausgabe verlangen. Das muss im Einzelfall geprüft und überlegt werden. Wenn der Wunsch der Rückführung „am Rande" erwähnt wird, würde ich zunächst abwarten. Um keine schlafenden Hunde zu wecken. Aber: Ohren auf. Werden Sie sofort aktiv, wenn es zu wiederholten Äußerungen in die Richtung kommt oder irgendein gerichtliches Verfahren läuft. Dann sollten Sie sich sofort aktiv einschalten.