#18 Auskunft für die Oma

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Frage:

 

Die leibliche Oma unseres Pflegekindes wohnt nicht weit von uns entfernt. Sie spricht uns ständig an und will wissen, wie es dem Kind geht und ob wir auch alles tun, um es vor einer Ansteckung zu schützen. Dürfen wir der Oma Auskunft erteilen?

 

Antwort:

 

Nein. Sie sind nur dem Jugendamt und den sorgeberechtigten leiblichen Eltern (oder dem Vormund) auskunftspflichtig. Anderen Personen dürfen Sie keine Auskunft über das Kind erteilen. Ausnahme: Die Sorgerechtsinhaber haben dem ausdrücklich zugestimmt. Sie sind sogar verpflichtet zu schweigen. Sie sind schließlich diejenigen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes wahren und schützen. Dazu gehört es auch, dass nicht befugte Personen keine (intimen) Informationen erhalten.