Pflegeeltern sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

| Versicherung

1. Private Haftpflichtversicherung

 

Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aufgrund von Fahrlässigkeit. Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, dass Sie ein Pflegekind nach § 33 SGB Vlll aufgenommen haben. Üblicherweise wird das Kind prämienfrei eingeschlossen oder ist ohnehin nach den Bedingungen mitversichert. Die meisten Versicherungen bieten die Möglichkeit an, bei Schäden durch Ihre Kinder einzutreten, auch wenn sie gar nicht müssten. Schließlich haften Kinder unter sieben gar nicht und unter elf nur mit Begrenzung auf Vorsatz für Schäden im Straßenverkehr. Um den Nachbar- oder Familienfrieden zu wahren, ist es aber manchmal ganz gut, wenn man (die Versicherung) dennoch zahlt.

 

2. Private Hausrat- und Gebäudeversicherung

 

Hier wird Ihr Eigentum gegen Sachrisiken, wie z.B. Feuer versichert. Achten Sie bitte auf aktuellen, modernen Versicherungsschutz. Wir raten dazu, das Risiko der „groben Fahrlässigkeit" mitversichern zu lassen. Das ist in der Regel gegen einen geringen Aufpreis möglich und kann Ihnen im Schadenfall (z. B. Zündeln) helfen.

 

3. Private Kraftfahrzeugversicherung

 

In der KFZ-Versicherung ist Ihr Fahrzeug zwingend haftpflichtversichert. Damit sind Ansprüche Dritter an Sie (z.B. Auffahrunfall) gedeckt. Optional werden Teilkasko (z.B. Diebstahl, Glas) oder Vollkasko (z.B. selbst Verursacher Eigenschäden) gedeckt. Auch hier sollten Sie bei Ihrem Versicherer die grobe Fahrlässigkeit im Kaskobereich bestätigen lassen. Auch sollte das Risiko der unberechtigten/ unbefugten Nutzungen des KFZ durch zur Familie gehörende Person gedeckt sein.

 

4. PFAD-Haftpflichtversicherung im Innenverhältnis „Binnenhaftpflicht"

 

Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Pflegekinder vor Schäden im Innenverhältnis (z.B. wenn durch Ihren Fehler das Kind einen Schaden erleidet oder das Kind in Ihrem Haushalt einen Schaden verursacht). Diese Risiken sind im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht gedeckt. Insbesondere dann, wenn leibliche Eltern den Schaden des Kindes einklagen, kann eine solche (Binnen-) Versicherung äußerst hilfreich sein. Fragen Sie vorher bei Ihrem Jugendamt oder Träger nach, ob und wie weitgehend Haftpflichtansprüche im Innenverhältnis versichert sind. Manche Jugendämter bieten sowas an. Erhalten Sie keine oder nur ausweichende Antworten, sollten Sie zwingend selbst für Versicherungsschutz sorgen.

 

5. Unfallversicherung für Pflegeeltern

 

Nach §39 SGB Vlll zahlen die Jugendämter Ihnen als Pflegeperson (beide Elternteile) einen Zuschuss zu einer Unfallversicherung. Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins sollten das ab 2020 pro Pflegeperson 157,85 EUR im Jahr sein. Viele Jugendämter leisten weniger aber in der Regel mindestens 80,00 EUR im Jahr. Fragen Sie die Höhe bei Ihrem Jugendamt ab und beantragen Sie die Leistung.

 

6. PFAD-Pflegeelternrente

 

Nach §39 SGB Vlll leisten Jugendämter einen hälftigen Zuschuss für Ihre private Altersvorsoge. Der Deutsche Verein empfiehlt hier 42,53 EUR pro Pflegekind, sofern Sie diesen Betrag auch selbst aufwenden. Die allermeisten Jugendämter halten sich an diese Vorgaben, besonders wenn es sich um anerkannte Verträge handelt. Klären Sie das unbedingt mit dem Jugendamt. Im Zweifel haben Sie bereits einen Vertrag, der gefördert werden kann.

 

7. Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern

 

Im Rahmen normaler Rechtschutzversicherungen sind insbesondere Leistungen nach § 1632 BGB (Verbleibensanordnung/Herausgabe) nicht vereinbart. Auch sind Strafrechtsrisiken (z.B. Misshandlungsvorwürfe usw.) versicherungswürdig. Überprüfen Sie, inwieweit Risiken z.B. von den leiblichen Eltern und/ oder dem Jugendamt zu erwarten sind und vereinbaren Sie den speziellen PFAD-Versicherungsschutz. Es gibt einige Versicherungen, die Rechtsschutzpolicen speziell für Pflegeeltern anbieten. Es empfiehlt sich eigentlich in allen Fällen, eine solche spezielle Police abzuschließen. Achten Sie darauf, dass neben den normalen Risiken auch der allgemeine Verwaltungsrechtsschutz und der für Pflegeeltern typische familienrechtliche Bereich (Verbleibensanordnung, Beteiligung in Umgangs- und Sorgeverfahren) zumindest höher als normal versichert sind. In den „normalen" Verträgen werden nie mehr als € 190,00 für eine Erstberatung in solchen Fällen gezahlt.

 

 

Erstmals erschienen: PFAD Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe, Heft 4/2019, S. 21f.
Mit freundlicher Genehmigung des Schulz-Kirchner Verlags: www.schulz-kirchner.de
www.pfad-bv.de