Streit um die Vormundschaft

| Gerichtsurteil, Sorgerecht, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Pflege, Jugendamt

Es ging um die Vormundschaft. Die alleinsorgeberechtigte Mutter war überraschend gestorben. Emily lebte seit ihrer Geburt in der Pflegefamilie. Inzwischen war sie acht Jahre alt. Es ging ihr gut. Umgangskontakte mit der leiblichen Mutter haben gelegentlich stattgefunden, der leibliche Vater war unbekannt. Sorgerechtlich gab es nie Probleme mit der leiblichen Mutter. Sie war immer erreichbar und unterschrieb immer alles ohne Probleme. Den dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellte niemand in Frage. Inzwischen trug das Kind sogar den Nachnamen der Pflegeeltern.

 

Nun, nach ihrem Tod, ein Amtsvormund war bestellt, beantragten die Pflegeeltern die Übertragung der Vormundschaft auf sie. "Wir sind ihre sozialen Eltern, außer uns hat sie niemanden, es ist das Beste, wenn wir nun auch rechtlich für Emily verantwortlich sind". Das Gericht lud zur Anhörung. Und sah sich plötzlich einem wütenden Jugendamt gegenüber. Die Vormundschaft dürfe auf keinen Fall auf die Pflegeeltern übertragen werden. Dieses sei grundsätzlich nicht gut. Wenn das Kind später in der Pubertät über seine Herkunft und Identität nachdenke, können Pflegeeltern es oft nicht dabei unterstützen. Sie hätten dann regelmäßig Angst, das Kind zu verlieren, und würden klammern und eigene Interessen in den Vordergrund stellen. Außerdem, so das Jugendamt, weigerten sich die Pflegeeltern in diesem Fall, das Kind zu adoptieren. Dadurch solle erreicht werden, dass weiterhin Pflegegeld gezahlt werde. Das sei nicht im Interesse des Kindes nach einem rechtlich abgesicherten Status, den nur die Adoption geben könne. Der Richter fragte nach. Die Forderung nach einer Adoption sei doch genau das Gegenteil zur Behauptung, die Pflegeeltern können das Kind im Falle einer Identitätskrise in der Pubertät nicht unterstützen. Das verstehe er nicht. Nun ja, erwiderte das Jugendamt. Das seien grundsätzliche Überlegungen. Man sei grundsätzlich, und das habe man im Team so besprochen, gegen die Übertragung der Vormundschaft auf Pflegeeltern. "Die sind dann Hilfeplangespräch viel zu mächtig und fordern und fordern". Der Richter machte sogleich deutlich, dass er "grundsätzliche" Überlegungen ohne Bezug zum Fall nicht gelten lassen würde. Dann wandte er sich an die Pflegeeltern und blickte diese scharf an: "Warum wollen Sie das Kind denn nicht adoptieren? Der Eindruck, es gehe Ihnen um die Weiterzahlung des Pflegegeldes steht ja durchaus im Raum?" Die Pflegeeltern erläuterten anschließend (sehr emotional), dass das Jugendamt die Möglichkeit der Adoption noch nie vorher angesprochen habe. Jetzt höre man erstmals von dieser Forderung. Darüber man nun in Ruhe nachdenken und mit dem Jugendamt diskutieren.

 

Schließlich seien eine Menge Fragen zu klären. Was passiere, wenn der leibliche Vater plötzlich wieder auftauche? Wie erkläre ich dem Kind, dass jetzt erneut das Gericht entscheiden muss über den rechtlichen Status? Was bedeutet die Adoption für die beiden anderen Pflegelinder in unserer Familie, für die eine Adoption mangels Zustimmung der leiblichen Eltern, nie in Betracht kommen wird? Wie werden zukünftig all die Therapien und Maßnahmen für das Kind (Traumatherapie, heilpädagogisches Reiten, soztialpädagogische Tagesgruppe) finanziert? Grundsätzlich sei man natürlich nicht gegen eine Adoption. Man müsse sich darüber aber erst einmal in Ruhe informieren. Schließlich war der Richter überzeugt.

 

Vier Wochen später kam sein Beschluss, die Vormundschaft für Emily wurde auf die Pflegeeltern übertragen. Unter anderem mit der Begründung, die Übertragung auf geeignete Einzelpersonen sei nun einmal der Regelfall und es lägen hier keine Anzeichen dafür vor, dass die Pflegeeltern kindeswohlschädlich handeln würden. "Auch wenn der Eindruck, diese würden die Adoption aus finanziellen Gründen ablehnen, nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint".