Neue Regelsätze für das Pflegegeld
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten, für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen. In den „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)" aus dem Jahr 2007 hat der Deutsche Verein die grundlegenden Prinzipien der Berechnung dargestellt. Datengrundlage ist eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben für Kinder.
Jetzt wurden die zahlen aktuell und neu angepasst. Danach ergibt sich eine geringe Erhöhung bei den Kosten für Sachaufwand sowie Pflege und Erziehung. (in Klammern stehen die Veränderung zu den Werten von 2017):
Alter des Pflegekindes | Kosten für den Sachaufwand | Kosten für die Pflege und Erziehung |
0 - 6 Jahre | 522 € (+ 7 €) | 240 € (+ 3 €) |
6 - 12 Jahre | 592 € (+ 3 €) | 240 € (+ 3 €) |
12 - 18 Jahre | 676 € (+/- 0 €) | 240 € (+ 3 €) |
Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung werden keine Veränderungen empfohlen:
Unfallversicherung | Alterssicherung | |
In allen Altersstufen gleichermaßen |
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr) |
Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat) |
Umfang | Pro (betreuendem) Pflegeelternteil |
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil |