Neulich im Amtsgericht 8 – Umgang mit dem überraschend erschienen Vater

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Die kleine Isabella kam im Alter von zwei Jahren in die Pflegefamilie. Jetzt war sie sieben Jahre alt. Kontakt zur leiblichen Mutter gab es von Anfang an nicht. Die hatte sich nie gemeldet. Keiner wusste auch so genau, wo sie wohnt. Dann meldet sich völlig überraschend der leibliche Vater. Er habe sich nicht melden können, da er eine schwere Krise durchgemacht habe und sich zunächst um sich selbst kümmern musste. Jetzt sei er aber auf einem guten Weg, habe eine neue Partnerin, einen festen Job und sei "therapeutisch durch". Er verlangte Umgang. Möglichst jedes 2. Wochenende und die Hälfte der Ferien. Das sei üblich.

 

Er könne sich auch vorstellen, dass Isabella irgendwann ganz bei ihm wohne. Das Jugendamt war begeistert. Endlich habe das Kind die Chance, einen wichtigen Teil seiner Herkunftsfamilie persönlich kennenzulernen. Das sei für ihre Identitätsentwicklung enorm wichtig. Da das Kind einen Amtsvormund hatte, konnte der über den Wunsch des Vaters entscheiden: Umgang zunächst 1x die Woche für eine Stunde, dann einen ganzen Tag am Wochenende und nach 6 bis 8 Wochen jedes 2. Wochenende mit Übernachtung beim Vater. Die Pflegefamilie war fassungslos. Das Kind drehte durch. Schon der 1. Kontakt ging völlig daneben. Das Kind war tagelang nicht zu beruhigen. Die Pflegeeltern hatten sich auch nicht mit dem Wunsch durchgesetzt, beim Umgang, wenigstens am Anfang, dabei zu sein. Abgelehnt. Das würde das Kind nur verwirren. Als das Kind nach dem 3. Umgang anfing sich blutig zu kratzen, zogen die Pflegeeltern vor das Familiengericht. So gehe es einfach nicht. Das Kind ist völlig durcheinander. Es wisse nicht mehr, ob es dort in seiner Pflegefamilie noch sicher leben könne. Es schlafe nicht mehr allein, das Licht müsse die ganze Nacht brennen, es habe furchtbare Albträume, sei auffällig aggressiv in der Schule und esse kaum noch was. Das, sagte der Richter, kenne er. Das würden Pflegeeltern in solchen Fällen regelmäßig vortragen.

 

Da müsse man ganz genau hinschauen. Oft sei der Hintergrund der Wunsch des Kindes, zu seinen leiblichen Eltern zu gehen, sich aber nicht zu trauen, dass seinen Pflegeeltern zu sagen, um sie nicht zu verletzen. Schließlich sei ein Pflegeverhältnis immer nur auf Zeit angelegt und man müsse laufend prüfen, ob das Kind nicht wieder bei den leiblichen Eltern leben könne. Hier habe man das Glück einen Vater gefunden zu haben, der sich kümmern will. Das sei nicht so selbstverständlich. Zum Glück ließ er sich von der resoluten Verfahrensbeiständin überzeugen, das Ganze gutachterlich zu prüfen und die Umgänge solange deutlich reduziert (1x im Monat) und nur in Begleitung der Pflegemutter zu gestatten. Das Gutachten war dann eindeutig. Umgang müsse langfristig ausgeschlossen werden. Aus der alten Akte des anfangs zuständigen Jugendamtes ergäbe sich eindeutig, dass das Kind vom leiblichen Vater missbraucht worden sei. Kontakt zu ihm würde das Kind massiv retraumatisieren. Danach hat der leibliche Vater das Kind nie wieder gesehen. Warum nicht gleich so.