Verbesserungen im Kinderschutz – Pläne der Bundesregierung

| Allgemein, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

"Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut und sicher aufzuwachsen. Leider sieht die Realität auch in Deutschland manchmal anders aus",
sagte Bundesjugendministerin Manuela Schwesig.

 

"Das Bundeskinderschutzgesetz war ein sehr wichtiger Schritt für die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Durch das Gesetz wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen insgesamt gestärkt."


"Die Evaluationsergebnisse zeigen aber auch, dass an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Das Gesetz hat wesentliche Schwachstellen im Kinderschutz beseitigt, für einen umfassenden Kinderschutz gibt es aber noch viel zu tun", sagte Manuela Schwesig.

 

Verbesserungsbedarf besteht an folgenden Stellen:

 

  • Die Befugnisnorm, die es Berufsgeheimnisträgern erlaubt, das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über Gefährdungen des Wohles eines Kindes zu informieren, muss verständlicher formuliert werden. Damit zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte sie besser anwenden können.
  • Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt in Verdachtsfällen Daten übermitteln, wollen auch ein "Feedback", wie es mit dem Kind weitergeht. Das soll ermöglicht werden.
  • Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müssen weiter gestärkt werden. Daher soll geprüft werden, in welcher Form externe und unabhängige Stellen – Ombudsstellen - geschaffen werden können.
  • Es reicht nicht aus, nur die Jugendämter und ihre Einrichtungen, zur Qualitätsentwicklung zu verpflichten – auch die freien Träger werden daher in diese Aufgabe mit eingebunden.
  • Pflegekinder und ihre Familien müssen gestärkt werden. Vor allem bei Dauerpflegeverhältnissen gilt es zu prüfen, wie in den gesetzlichen Regelungen mehr Stabilität der Familiensituation sichergestellt werden kann.
  • Jugendämtern und Trägern sollte die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern.
  • Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen sollte weiter verbessert werden.

 

Das Bundeskinderschutzgesetz geht von einem weiten Verständnis von Kinderschutz aus. Notwendige Verbesserungen können sich daher nicht nur auf punktuelle Veränderungen beschränken. Es geht darum, Kinder und Jugendliche insgesamt zu stärken und den Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe zu richten.
Manuela Schwesig kündigte an:

 

"Ich werde mit einer Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe das Kind und seine Bedürfnisse noch stärker in den Fokus rücken."

 

Das Gesetzesvorhaben zur Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe soll in 2016 auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Leistungssystem weiterzuentwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter einem Dach zusammenführt.