Neulich im Amtsgericht 2

| Gerichtsurteil, Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Vormundschaft

Neulich im Amtsgericht. Die beiden Pflegekinder hatten eine dunkle Hautfarbe. Geboren und aufgewachsen in Berlin. Genau wie ihre leiblichen Eltern. Nur die Großmutter mütterlicherseits hatte zunächst in Nigeria gelebt, bevor sie nach Berlin zog. Die Eltern des Vaters tauchten nie auf. Die (weißen) Pflegeeltern waren die neuen Eltern, nachdem die leiblichen Eltern „aufgegeben" hatten. Sie konnten nicht mehr. Beide tauchten ab. Und wurden nie wieder gesehen. Die Kinder lebten fortan, seit ihrem vierten Lebensmonat bei den Pflegeeltern. Den leiblichen Eltern wurde die elterliche Sorge entzogen und auf das Jugendamt als Amtsvormund übertragen. Jetzt, nachdem die Kinder 11 und 13 Jahre alt geworden sind, fragten die Pflegeeltern höflich an, ob sie denn nicht die Vormundschaft übernehmen könnten. Oh je. Die Amtsvormündin war total dagegen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich die leiblichen Eltern irgendwann wieder melden würden. Dann bestehe die Gefahr, dass die Pflegeeltern Umgang nicht zulassen würden. Die Mitarbeiterin vom ASD war auch dagegen. Es bestünde dann ein Interessenkonflikt. Pflegeeltern können gerade in der Pubertät nicht streng zwischen eigenen Interessen und denen der Kinder unterscheiden. Das würde häufig zu einer Identitätskrise führen. Der Verfahrensbeistand war auch dagegen. Die Kinder haben nun mal afrikanische Wurzeln. Die müssten ihnen erhalten bleiben. Dafür könne ein Amtsvormund besser sorgen, als die Pflegeeltern.


Glücklicherweise sah die kluge Richterin das alles ganz anders. Starke Kinder brauchen starke Eltern. Darum müssen die Pflegeeltern stark gemacht werden. Auch rechtlich. Gerade wenn die Kinder in die Pubertät kämen, sei die rechtliche Befugnis der Pflegeeltern durch Vormundschaft wichtig. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die leiblichen Eltern haben sich übrigens nie wieder gemeldet.