Erben meine leiblichen Eltern? Werden diese benachrichtigt, wenn mir etwas zustößt?

| Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Frage (Original):

 

Ich bin mit 3 1/2 Jahren in eine Pflegefamilie gekommen. Aufgrund der Schwere des Falles fand nie eine Rückführung zu der leiblichen Mutter statt. Jetzt, mit 24, bin ich kein Pflegekind mehr, da die Pflegschaft mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Obwohl die Probleme bekanntlich damit erst anfangen. Nach deutschem Erbrecht bin ich das leibliche Kind meiner "Erzeuger". Gibt es eine Möglichkeit für "ehemalige" Pflegekinder die leiblichen Eltern sowie eventuell vorhandene Geschwister und Verwandte gänzlich zu enterben? Ebenso werden nach meinem aktuellen Wissenstand die nächsten Angehörigen benachrichtigt, sollte mir etwas "zustoßen". Ein Bestimmungsrecht über mich kann ich über eine Vollmacht regeln. Die Frage die mir niemand bisher beantwortet konnte: Gibt es auch hier eine Möglichkeit zu verhindern, dass diese benachrichtigt werden?

 

Antwort:

 

Vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an meinem BLOG. Grundsätzlich können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Erbe ist. Dazu müssen Sie lediglich ein Testament machen („Ich vererbe alles meinem Freund ..." o.ä.). Ihre leiblichen Eltern und leiblichen Kinder haben dann allerdings einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von ½ des gesetzlichen Erbteils. Bei Ihren leiblichen Eltern könnte „Pflichtteilsunwürdigkeit" bestehen. Das wäre dann zu prüfen. Sie sind weiterhin unterhaltsverpflichtet gegenüber Ihren leiblichen Eltern. Das spielt vor allem eine Rolle, wenn diese im Pflegeheim durch öffentliche Gelder gestützt werden. Auch hier wäre zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch wegen „Vernachlässigung" ausgeschlossen ist. Dazu gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, die Gerichte tendieren aber dahin, dass Pflegekinder nicht für Ihre leiblichen Eltern im Alter zahlen müssen. Die Benachrichtigung durch Polizei, Nachbarn, Angehörige, Krankenhaus oder wem auch immer im Falle, dass Ihnen etwas zustößt können Sie tatsächlich nicht verhindern. Durch Erklärungen, Vollmachten, Verbote und Verfügungen können Sie die Benachrichtigung verbieten. Die Polizei darf die Eltern dann auch nicht informieren, das Krankenhaus darf sie dann nicht anrufen. Wenn es aber dennoch gemacht wird, was immer wieder passiert, gibt es keine Konsequenzen. Ich würde schriftlich ein Benachrichtigungsverbot formulieren und es an allen wichtigen Stellen hinterlegen (Partner, Nachbarn, Freunde, Hausarzt, Krankenhaus). Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.