Veränderungen im Vormundschaftsrecht

| Vormundschaft

Es wird Veränderungen geben. Der Gesetzgeber will das fortsetzen, was er bereits vor drei Jahren (1. Vormundschaftsreform) begonnen hat: Der Vormund soll eine persönliche Vertrauensperson des Kindes werden. Er soll nicht nur Erbschaften ausschlagen, Reisepässe beantragen oder Heimplätze aussuchen. Er soll Mama oder Papa in der Not sein. Damit das Kind, welches (leider) nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, wenigstens eine konstante und vertraute Person in seinem Leben hat. Das soll nicht nur für den ehrenamtlichen Einzelvormund gelten. Nein. Auch für den Amtsvormund. Der deshalb auch nicht mehr als fünfzig Kinder betreuen darf und jedes Kind möglichst einmal im Monat besuchen soll. Auf jeden Fall soll der (Amts-) Vormund eine persönliche, vertrauensvolle Beziehung zum Kind aufbauen. Das steht im Vordergrund der aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, das Vormundschaftsrecht zu ändern.

 

Das zuständige Bundesjustizministerium hat jetzt in einer offiziellen Erklärung „Eckpunkte" der geplanten Änderungen vorgestellt. Wenn das alles umgesetzt wird, was da so an Ideen und Vorstellungen entwickelt wurde, müssen sich Pflegeeltern auf einige, und nicht nur schöne, Veränderungen einstellen.

 

Der Plan:

„Die historisch begründete Überbetonung der Vermögenssorge soll im Interesse der betroffenen Kinder zurückgenommen und die Verantwortung des Vormunds für ihre Erziehung stärker hervorgehoben werden. Nach der vorgezogenen Reform (...) 2011 ist die weitere Verbesserung der Personensorge einschließlich der Stärkung der personellen Ressourcen in der Vormundschaft auch Schwerpunkt der noch ausstehenden Gesamtreform"

 

Das Mittel:
„Der Vormund soll ausdrücklich zur Förderung und Erziehung des Mündels gemäß dessen Anspruch (...) verpflichtet werden".

 

Die Grenzen:
„Dem Vormund sollen die bei der Amtsführung zu beachtenden Grundsätze ausdrücklich vorgegeben werden, so die Pflicht, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern,. Er soll Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge mit dem Mündel besprechen und ihn an Entscheidungen beteiligen, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist. Er soll Einvernehmen anstreben und sein Amt ausschließlich im Interesse des Mündels zu dessen Wohl ausüben".

 

Hinzu kommen Pläne, den Begriff „Mündel" durch Kind oder zu betreuende Person zu ersetzen, mehr Vereinsvormundschaften zu fördern und irgendwie dafür zu sorgen, dass die Familiengerichte nicht immer sofort das Jugendamt als Amtsvormund bestellen, sondern gleich auf geeignete ehrenamtliche Vormünder zugreifen. Die sollen auch in Zukunft Vorrang vor der Bestellung des Jugendamtes als Amtsvormund haben.

 

Wichtig sind die Überlegungen des Bundesjustizministeriums zur Zusammenarbeit zwischen (Amts-) Vormund und Pflegeeltern. Die sind schließlich die tatsächlichen und wichtigsten Bezugspersonen des Kindes und wissen am besten Bescheid über dessen Wohl und Wehe. Leider gibt es genügend Beispiele für Amtsvormünder, die das ganz und gar nicht so sehen, sondern im Grunde selbst viel besser wissen, was das Kind braucht und wie man mit ihm umgeht. Darum ist eine Verbesserung der Stellung der Pflegeeltern als faktische Eltern der Kinder dringend angezeigt. Ein (Amts-) Vormund, der ohne die Position der Pflegeeltern als soziale Eltern zu akzeptieren seine eigenen Vorstellungen von der Erziehung des Kindes versucht umzusetzen, kann das Kindeswohl nachhaltig schädigen.

 

Das Bundesjustizministerium stellt sich die Zusammenarbeit so vor:

 

„Der Vormund soll die volle Sorgeverantwortung für die Person und das Vermögen des Mündels tragen. Der Pflegeperson soll auch kraft Gesetzes die Befugnis eingeräumt werden, Angelegenheiten der Alltagssorge für den Vormund zu entscheiden. Dem Vormund soll ausdrücklich vorgegeben werden, die Pflege und Erziehung des Mündels auch bei der Pflegeperson persönlich zu fördern und zu gewährleisten; dabei soll er auf die Belange der Pflegeperson Rücksicht nehmen."

 

So, So. Chef ist also der (Amts-) Vormund. Nur in alltäglichen Angelegenheiten (Zähneputzen, Hausarbeiten, Geburtstagsfeiern) dürfen die Pflegeeltern voll und ganz eigenständig entscheiden. Sogar gegen den Willen des (Amts-) Vormunds. Der ist bei der Ausübung seiner führenden Aufgaben als Verantwortlicher für das Kind lediglich verpflichtet

 

„auf die Belange der Pflegeeltern Rücksicht zu nehmen".

 

Das kann es aber nicht sein. Jahrelang gut laufenden Dauerpflegeverhältnissen, bei denen vernachlässigte oder traumatisierte Kinder integriert und sicher gebunden sind und dort „Familie" erleben darf man keinen „Sorgechef" vor die Nase setzen.

 

Abgesehen davon, dass viel Amtsvormünder allein aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht in der Lage sind, sensibel und respektvoll mit den (wahren) Eltern umzugehen, werden Amtsvormünder das strukturell nicht leisten können. Denn es gibt auch in der Pflegefamilie keine objektiv richtige und staatlich anerkannte Erziehung. Auch hier spielen Individualitäten, besondere Beziehungen oder Eigenständigkeiten eine zentrale Rolle. Die gilt es zu akzeptieren, nicht zu verändern oder umzuleiten. Daher ist eine solche „Chefrolle" von Amtsvormündern strukturell nicht nötig, sondern stört nur.

 

Eine gewisse Kontrolle und Beaufsichtigung der Pflegefamilien ist wichtig. Die wird aber schon durch das Jugendamt und den ASD gewährleistet. Für den Amtsvormund reicht es aus, die Pflegeeltern regelmäßig zum „Rapport" zu bitten. Dazu benötigt er keine persönliche Beziehung zum Kind. Das hat im Zweifel genügend andere (neue) Menschen, mit denen es eine Beziehung aufbauen soll. Entscheidend ist, dass „Sorgechef" stets die Pflegeeltern sind. Die sind nicht nur „Aufbewahrer", auf deren Belange „Rücksicht zu nehmen ist". Die Pflegeeltern sind die „Familie". Und ein Kind hat ein Recht auf eine „Familie". Gibt es die im Rahmen der Vollzeitpflege, gibt es keinen Grund für den Staat dafür zu sorgen, dass die idealen Erziehungsvorstellungen der Parlamentsmehrheit beachtet werden.