Neulich im Amtsgericht 1

| Gerichtsurteil, Geschichten des Pflegekinder-Alltags, Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Neulich im Amtsgericht. Die leiblichen Eltern streiten sich ums Kind. Beide sehr jung, unwillig Hilfe vom Jugendamt anzunehmen, kaum in der Lage, das Kleinkind richtig zu versorgen. Das Jugendamt nimmt in Obhut. Das Kind wartet in der Notaufnahme auf die Entscheidung des Familiengerichts. Das hört sich eine Sachverständige an. Die ist glasklar in ihrer Bewertung: Beide Eltern sind nicht erziehungsgeeignet. Für das Kind sollte schnellstmöglich eine Pflegefamilie gefunden werden. Soweit so klar.

 

Doch dann die Überraschung: Am Besten, so die Sachverständige, bei einem Verwandten des Vaters. Begründung: Fehlanzeige. Auf Nachfrage erläutert die Sachverständige ihre Empfehlung. Ein Kind sei natürlich immer besser bei Verwandten aufgehoben. Da sei es nah an seinen Wurzeln. Es gäbe Untersuchungen, wonach Kinder in fremden Pflegefamilien verhaltensauffällig werden. Das könne man durch eine Verwandtenpflegestelle vermeiden. Das Jugendamt stimmte begeistert zu. Es würde natürlich sofort ein umfangreicher Umgang mit beiden Elternteilen eingerichtet. Zunächst vielleicht ohne Übernachtung, dann aber sicher jedes zweite Wochenende. Begründung: Fehlanzeige. Auf Nachfrage: Das sei doch natürlich. Eltern haben doch ein Recht auf Umgang. Gericht und Verfahrensbeistand sind dagegen. Schließlich habe die Sachverständige klar die fehlende Erziehungseignung beider Eltern festgestellt. Wenn das Kind in eine Pflegefamilie komme, müsse es dort auch die Chance bekommen, eine neue Familie zu finden. Es dürfe nicht bereits gehalten werden für die Eltern. Pflegefamilien sollen schließlich für das Kind eine echte Familie sein, nicht nur Wochenbetreuer. Die leiblichen Eltern hören interessiert zu. Eine fremde Familie, so der Vater, komme nicht in Betracht. Entweder das Kind komme zur Mutter oder zum Vater. Hauptsache, es bleibe in der Familie, dort wo sein Blut fließe. Die leibliche Mutter ist unschlüssig. Sie sieht ein, dass sie das Kind wohl nicht bekommen wird. Aber in eine Pflegefamilie? Kurze Unterbrechung, die Anwälte beraten sich. Dann ist ganz schnell alles klar. Die Eltern sind sich einig. Das Kind kommt zum Bruder des Vaters. Der Vater rettet so dem Kind den Erhalt seiner Herkunft, die Mutter erhält ungehinderten Zugang zum Kind ohne störenden Einfluss von Gericht und Behörden. Hat ihr der Vater versprochen. Das Jugendamt stimmt begeistert zu. Dann sei ja alles klar. Akte zu, Verfahren beendet.

 

Zwei Wochen später holt der Vater das Kind zu sich. In Absprache mit der Mutter. Man habe sich wieder vertragen. Und sein Bruder sei auch ganz froh, sich nicht um das Kind kümmern zu müssen. Das Jugendamt ist raus. Das Familiengericht hat keinen Anlass, erneut tätig zu werden. Warten wir mal, was passiert.