(Pflege-) Kinder brauchen starke (Pflege-) Eltern und keinen (starken) Vormund

| Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Nach schwierigen Vorerfahrungen und oftmals mehrmaligen Beziehungsabbrüchen brauchen besonders Kinder, die in Pflegefamilien leben ein stabiles Netzwerk von Menschen, die ihnen verlässliche Bindungsangebote machen und ihnen gleichzeitig mit positiver Autorität begegnen.

 

Für Pflegeeltern ist es oft ein anstrengender Lernprozess, die Balance zu finden zwischen Zuwendung, die nicht an konformes Verhalten des Kindes geknüpft ist, und dem unermüdlichen Versuch, die Einhaltung von Regeln und Strukturen durchzusetzen. Schnell machen sie aber die Erfahrung, dass Anweisungen und Sanktionen, die dem Kind nicht nachvollziehbar erscheinen, in ihrer Wirkung verpuffen.

 

Für Pflegekinder gibt es aus ihrer Vorgeschichte heraus meist wenig Grund anzunehmen, dass sie in einer sicheren, verlässlichen Welt leben. Um sich auf eine neue Möglichkeit des Denkens und Fühlens einzulassen, müssen sie über einen längeren Zeitraum ihre direkten Bezugspersonen als stark, kompetent und verlässlich erleben.

 

Die Erfahrung, dass ein/e Vormund/in von außen Entscheidungen von Pflegeeltern außer Kraft setzen kann, wird vom Kind in der Regel als Schwächung seiner Bezugsperson erlebt und damit einhergehend mit einer Verunsicherung des Gefühls in einem sicheren und verlässlichen Rahmen aufzuwachsen. Dies wird umso wahrscheinlicher eintreten, wenn Entscheidungen von außen nicht oder zu wenig begründet werden. ob die Sinnhaftigkeit einer Entscheidung vermittelt werden konnte, wird dabei von der Pflegefamilie oder dem Mündel entschieden, denn wirksam wird immer das, was beim anderen ankommt.

 

Das "Alleinentscheidungsrecht" des Vormunds erfordert hohe Sensibilität in seiner Anwendung und sollte ausschließlich Situationen vorbehalten sein, in der keine andere Option ersichtlich ist. Der erzieherische Alltag in der Pflegefamilie bietet - abgesehen vom direkten Schutzauftrag - keinen Raum für Entscheidungsinterventionen des Vormunds.

 

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Heidelberg, sagt dazu:

 

"Vormund und Pfleger/in rücken durch den geforderten persönlichen Kontakt nicht in Aufgaben der alltäglichen Betreuung und Erziehung ein. Der (regelmäßige) Kontakt zwischen Vormund/Pfleger/in und Mündel dient nicht pädagogischen oder sogar therapeutischen Zielen. Vielmehr ist der Kontakt als notwendige Bedingung für eine angemessene Beteiligung des Kindes/Jugendlichen und als Grundlage für Entscheidungen und rechtliche Vertretung zu sehen. Kontakt ist Mittels des Vertrauensaufbaus und der Beteiligung des Kindes/Jugendlichen. Der vertrauensvolle Kontakt zu Vormund/Pflegerin kann und soll es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Wünsche zu äußern und Pläne zu fassen, die sie ohne die kompetente Unterstürzung eines verantwortlichen Erwachsenen gar nicht fassen, geschweige denn realisieren kann."