Ein Kind braucht Kontinuität, Stabilität und Zuverlässigkeit

| Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Sicherheit ist für die Entwicklung eines jeden Kindes, insbesondere aber für ein Pflegekind von zentraler Bedeutung. Nach den Erkenntnissen der modernen Bildungsforschung entwickelt ein Säugling im Verlauf des ersten Lebensjahres auf der Grundlage eines biologisch angelegten Verhaltenssystems eine starke emotionale Beziehung zu einer oder mehreren Hauptbezugsperson(en); dies sind i.d.R. die Herkunftseltern (Mutter und/oder Vater), müssen es aber nicht sein. Werden die kindlichen Bedürfnisse nach Nahrung, Pflege, körperlichem und psychischem Kontakt von dieser Person befriedigt, erlebt das Kind emotionale Sicherheit und eine sichere Bindung zur Bezugsperson. Ein sicheres Bindungsmuster stellt einen Schutzfaktor für die weitere kindliche Entwicklung dar.

 

Werden Kinder wegen Missbrauchs, Misshandlung, Vernachlässigung oder anderer Formen von Kindeswohlgefährdung von ihrer Herkunftsfamilie getrennt und in eine Pflegefamilie gebracht, so muss nach § 37 Abs. 1 S. 4 SGB VIII dann, wenn innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht erreichbar ist, eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive gefunden werden.

 

Aus entwicklungspsychologischer Sicht muss eine zentrale Aufgabe darin bestehen, zu erreichen, dass das Kind eine Chance für seine Förderung und Entwicklung in räumlich, körperlich, emotional und sozial sicherer Umgebung bei den Pflegeeltern erhält und dadurch eine Heilung von Bindungsstörungen beginnen kann. Dabei kann es unterschiedlich lange dauern, bis einigermaßen stabile Bindungen zu der neuen Bezugsperson entstanden sind; allerdings wurde bei untersuchten Kleinkindern eine beeindruckende Fähigkeit und Schnelligkeit beobachtet, sich auf neue Bindungen einzulassen. Die Neuerfahrung dieser Sicherheit ermöglicht es dem Kind, dass die Pflegeperson zu einer neuen, weiteren Bindungsperson wird, und kann einen Schutzfaktor für spätere Lebensbelastungen bilden.

 

Diese Bindungsentwicklung und die emotionale Heilung werden aber empfindlich gestört, wenn das Kind Angst vor einer Rückführung oder vor erzwungenen Umgangskontakten hat; umgekehrt irritiert eine immer wieder drohende Trennung vom Pflegekind das Bindungssystem der Pflegeeltern und führt zu vermehrter Angst derselben, die sich auch auf das Kind überträgt, sowie Suche ihrerseits nach Sicherheit.

 

Erweist sich die Rückkehroption innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitraums als nicht realisierbar, muss aus bindungsdynamischer Sicht also das Ziel darin liegen, für eine Stabilisierung dieser Pflegeeltern-Kind-Beziehung zu sorgen und weitere Beziehungsabbrüche im Lebenslauf dieser Kinder möglichst zu vermeiden. Kind sind, wie Goldstein/Freud/Solnit bereits 1974 feststellten, umso gefährdeter,

 

"je jünger sie sind und je länger Trennung und Unentschiedenheit über ihr Schicksal andauern; in solchen Fällen ist es also umso dringender, eine dauernde Unterbringung zu finden, auch wenn es nicht möglich ist, alle Zweifel über die Güte der Lösung zu beseitigen".

 

Dies verlangt von der Jugendhilfe - parallel zu den Bemühungen um eine Refunktionalisierung der Herkunftsfamilie - eine die "Kontinuität sichernde Planung", fordert aber auch den Gesetzgeber, im Pflegekinderbereich Regelungen zu schaffen, die diese Kontinuität gewährleisten.