Psychologische Aspekte bei der Betrachtung eines Kindes, das in einer Pflegefamilie lebt.

| Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern

Es handelt sich bei Pflegekindern zwar in absoluten Zahlen nur eine kleine Gruppe von Kindern, diese bedürfen aber aufgrund ihrer Vorerfahrungen eines besonderen Schutzes. Etwa 90% dieser Kinder erlitten in ihrer Ursprungsfamilie aufgrund elterlichen Fehlverhaltens traumatische Erfahrungen, ihre Grundbedürfnisse sind vernachlässigt oder missachtet worden, sie waren Opfer vielschichtiger nicht nur einmaliger körperlicher und /oder psychischer Misshandlungen und erlebten Erwachsene nicht als sie schützende Personen.

 

Aus psychologischer Perspektive ist hervorzuheben, wie Pflegekinder durch diese kindlichen Erfahrungen geprägt, welche Besonderheiten im Vergleich zur Entwicklung anderer Kinder zu beachten sind und welche Anforderungen für ihre weitere Entwicklung und für die Rolle der Pflegeeltern hieraus resultieren. Wichtig ist dabei der für das Verständnis der Psyche dieser Kinder wesentliche Begriff des „Traumas". Im vorliegenden Kontext ist „Trauma" zu verstehen als überwältigende Erfahrung, die dazu führt, dass ein Kind Todesangst vor seinen Eltern verinnerlicht. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Situation objektiv lebensbedrohlich ist, sondern wie das Kind sie empfindet. Insofern kann auch mangelnde Fürsorge – Alleinlassen, unzureichende Versorgung von Grundbedürfnissen – eine solche überwältigende Erfahrung auslösen. Maßgelblich ist, dass ein Kind subjektiv auf sich allein gestellt ist und keinen Schutz und Trost erfährt. Die hieraus resultierende Angst ist diagnostisch feststellbar. Die betroffenen Kinder entwickeln zur Abwehr dieser verinnerlichten Todesangst Mechanismen, um sich selbst das Über- und Weiterleben zu sichern. Diese Abwehrmechanismen bedingen eine veränderte Wahrnehmung des Kindes von sich selbst und von der Umwelt, was zu facettenreichen und nicht immer auf den ersten Blick erkennbaren Verhaltensauffälligkeiten führt.

 

Das Vorliegen von Verhaltensstörungen aufgrund der Angstabwehr ist typisch für Kinder, deren Herausnahme aus der Herkunftsfamilie vor dem Hintergrund von Vernachlässigung und/oder Misshandlung erfolgte. Diese Kinder benötigen nicht nur Sicherheit und Schutz vor erneuter Misshandlung, sondern Möglichkeiten zur Verarbeitung des Erlebten und zur Korrektur der verinnerlichten krankmachenden Elternerfahrungen. Letzteres ist nur möglich, wenn die Kinder korrigierende (Eltern-)Erfahrungen machen. Dies gelingt, wenn diese Kinder Erwachsene als positive Elternfiguren erleben. Die psychologische Voraussetzung dafür sind verlässlich verfügbare Bezugspersonen, die sichere Bindungserfahrungen anbieten. Diese ermöglichen dem Kind die Aufnahme einer Beziehung und die Integration in einem familiären Umfeld. Dieser Integrationsprozess gewährt dem Kind Schutz, was wiederum die Verarbeitung des Traumas und damit letztlich korrigierende Elternerfahrungen ermöglicht. Das Verinnerlichen korrigierender Elternerfahrungen ist Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung.

 

Zugleich ist es wichtig, dass die Bezugspersonen das Kind bei der Verarbeitung des Traumas unterstützen kann. Dies bedeutet, nicht zu leugnen, was das Kind erlebt hat, anzuerkennen, welche kindlichen Gefühle mit der Misshandlung einhergingen und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den vergangenen überwältigenden Elternerfahrungen. Aus psychologischer Perspektive muss davor gewarnt werden, die Erfahrungen und Bedürfnisse von Pflegekindern mit denen von Trennungs- und Scheidungskindern gleichzusetzen. Innerfamiliär vernachlässigte Kinder sind psychisch geschädigt, wenig belastbar, könnten Trennungen nicht einfach verkraften und verfügten nicht über schützende Ressourcen (Resilienz), ihnen fehlt psychische Stärke und Frustrationstoleranz. Daher darf bei innerfamiliär misshandelten Kindern ein auffälliges, sozial angepasstes Verhalten keinesfalls als Ausdruck einer ungestörten seelisch gesunden Entwicklung verstanden werden, sondern ist vielmehr der Ausdruck einer höchstmöglichen und i.d.R. zeitlich begrenzten Anpassung an eine für das Kind angstbesetzte Welt.

 

Die in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Pflegekinder häufig gestellte Frage danach, was diesen Kindern zugemutet werden kann, ist fachpsychologisch zunächst zu ersetzen durch die Frage, was man ihnen geben kann, um ihnen bei einer nunmehr gesunden Entwicklung zu helfen. Zu den psychologischen Prozessen und zu den Rahmenbedingungen für einen Gesundungsprozess von innerfamiliär traumatisierten Kindern kann insbesondere auf das Werk von Nienstedt/Westermann „Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen" (2011) verwiesen werden.

 

Daraus ergeben sich aus psychologischer Sicht für die Praxis folgende Konsequenzen:

 

  • Eine am Kindeswohl orientierte Perspektivplanung, die das Kindeswohl nicht verletzt oder gefährdet, kann nur dann gelingen, wenn sie von der Frage ausgeht, welche Bedingungen das betroffene Kind benötigt, um die Vorerfahrungen zu verarbeiten und wo diese Bedingungen am ehesten umgesetzt sind.
  • Wesentlich für die kindliche Entwicklung ist dabei ein stabiles Umfeld. Das kindliche Grundbedürfnis nach Schutz und Stabilität kann bei innerfamiliär misshandelten Kindern durch die Rückführung, aber auch durch Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern, konterkariert werden.
  • Aus entwicklungspsychologischer Perspektive sind Umgangskontakte schwerstmisshandelnder Eltern problematisch. Es besteht die Gefahr, dass durch wiederholte regelmäßige Kontakte mit den leiblichen Eltern die kindlichen Abwehrmechanismen aufrechterhalten werden. Dies verhindert eine Verarbeitung des Erlebten und kann in der Konsequenz zum Aufrechterhalten der mit dem Erlebten einhergehenden tief greifenden Störungen und damit auch zum Zusammenbruch von Pflegeverhältnissen führen.
  • Die Rückführung in die Herkunftsfamilie geht für Kinder in der Praxis vielfach einher mit einer erneuten Zumutung und Überwältigung. Die Rückführung setzt voraus, dass die leiblichen Eltern ihre eigenen Mängel erkennen, ihre Verantwortung wahrnehmen und darüber hinaus über besondere Empathie gegenüber den Bedürfnissen ihres Kindes verfügen. Unabhängig davon, dass dies hohe Anforderungen an die leiblichen Eltern stellt – etwa die Fähigkeit, das eigene Verhalten zu reflektieren – werden leibliche Eltern faktisch hierin auch keine Unterstützung finden. So gibt es nur vereinzelt Beratungsangebote für die Eltern nach der Herausnahme des Kindes.