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Patientenrecht
Rechtsanwälte/in: RAin Eva Dworschak
Patienten sollten sich nicht scheuen bei etwaigen Behandlungsfehlern ihre Rechte zu fordern. Allein die rechtliche Beratung im Arzthaftungsrecht und die Begleitung bei dem Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist entlastend. Zum Teil ist aber eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld unausweichlich.
Dabei sollten Sie keine Angst vor der Tatsache haben, dass auf der Gegenseite ein Arzt steht, auch dieser ist versichert und oftmals haftet auch das Krankenhaus. Die Karriere des Arztes ist hierbei nicht gefährdet, vielmehr zeigt unsere Erfahrung, dass der Arzt als Mensch ebenso froh und entlastet über eine Aufklärung des Falles sein wird wie Sie.
Patietenverfügungen nur für Senioren und Generation 40plus?
Es ist nie zu früh! Meist will man sich mit diesem Thema zwar nicht beschäftigen, aber Sie wollen bestimmt Ihren Nachkommen viel Verwirrung, Ratlosigkeit und möglicherweise sogar Streit ersparen. Deshalb sollten Sie möglichst früh ausreichend Vorsorge für den Erbfall und die entsprechenden Regelungen für Ihre goldenen Jahre getroffen haben.
Ihr jetziges Alter ist hierbei irrelevant. In Ihrem eigenen Interesse stehen zunächst Ihre Patientenrechte/ Patientenverfügung (sowie eine Vorsorge- Vollmacht) im Vordergrund, damit im Falle eines Krankenhaus-Aufenthalts alles nach Ihren selbstbestimmten Wünschen und Ihren Bedürfnissen unternommen wird.
Ich biete des weiteren Beratung bei der Wahl der Grabstätte (Friedhofsrecht) sowie bei der Entscheidung über die Auswahl zwischen den verschiedenen und neuen Bestattungsarten. Für die Bestimmung Ihres Nachlasses erstellen wir ein wirksames Testament.
Zudem unterstütze ich gerne bei Wohnprojekten (Alters-WG/ Vereins- und Mietrecht, Reiserecht) und berate im Seniorenrecht.
Falls gewünscht sind Hausbesuche der Anwältin selbstverständlich.
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