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Medienrecht und Presserecht
Rechtsanwälte/in: RA Sven Hezel
und RAin Eva Dworschak
Das Medienrecht ist eine gemischte Rechtsmaterie aus verschiedenen Bereichen des Zivilrechts, z.B. dem Urheberrecht, dem Recht am eigenen Bild und dem Wettbewerbsrecht, die aber auch öffentlich-rechtliche Bezüge hat, z.B. durch die Garantie der Pressefreiheit oder die Impressumspflicht.
Das Medienrecht ist nicht auf die sogenannten „neuen“ Medien beschränkt. Maßgeblich ist, daß Inhalte -wie Worte, Bilder oder Musik- öffentlich kommuniziert werden.
Gleichwohl bildet das immer noch relativ „neue“ Internetrecht eine große Schnittmenge mit dem Medienrecht. Hier entstehen durch die Offenheit des Mediums Internet täglich Unmengen von Rechtskonflikten:
So ist es im Internet sehr leicht, Inhalte zu publizieren, die dann auch gefunden und genutzt werden – doch ebenso leicht kommen damit etwaige Rechtsverstöße an die Öffentlichkeit.
Besonders häufig treten die unerlaubte Nutzung fremder Texte, Quellcodes oder Bilder auf.
In einer medienrechtlich zu beurteilenden Situation befindet sich auch, wer unwahre oder schädigende Berichte über sich lesen muss oder ungefragt als Werbeträger missbraucht wurde. Ihm steht ggf. Schadensersatz durch Gegendarstellung oder durch Geldzahlung zu.
Presserecht
Rechtsanwälte/in: RAin Eva Dworschak
Welche Rechte und vor allem Pflichten habe ich als Künstler/Publizist? Hierbei interessiert nicht nur die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, sondern auch Nutzungs- und Vergütungsrechte. Wie sind Sie organisiert? Die verstreuten rechtlichen Regelungen umfassen hier u.a. Vereinsrecht, Recht am eigenen Bild, Marken- und Musikrecht. Vor allem Urheber- und Presserecht sind die entscheidenden Gebiete.
Die Beratung vertieft sich auf dem Gebiet der Veröffentlichungen in Printmedien jeglicher Art.
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