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Kinder- und Jugendhilferecht

Rechtsanwalt: RA Matthias Westerholt

Das Kinder -und Jugendhilferecht (SGB VIII oder KJHG) wird in der anwaltlichen Beratung gerne übersehen. Dabei könnten viele Kinder und Jugendliche, die unter einer geistigen oder körperlichen Behinderung leiden oder verhaltens-auffällig sind, ohne die Leistungen des Kinder- und Jugendhilferechts nicht ausreichend unterstützt und gefördert werden. Dasselbe gilt für Kinder- und Jugendliche, die in der Schule nur bestehen können, wenn sie Hilfe nach dem SGB VIII erhalten. Auch viele familiengerichtliche Verfahren kommen ohne flankierende Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht nicht aus.


Die Beratung, gerichtliche Vertretung und sonstige Betreuung rund um dieses Rechtsgebiet ist seit vielen Jahren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung. Die so gewonnenen Erfahrungen versuchen wir darüber hinaus durch Aktivitäten im Rahmen des Vereins Kinder haben Rechte e.V. weiterzugeben (www.kinderrechte.de).


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